Jahrgang 
1917
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Geometer 1. Klaſſe mit Prüfung für den Staatsdienſt;

Zulaſſung zur prüfung für die mittleren Stellen im Verwaltungs⸗ und Finanzfach;

Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt für die prüfung als Aktuar; zulaſſung zur Fähnrichs⸗ und Seekadettenprüfung.

as Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Beſuch der Unterſekunda: .Einjährig⸗freiwilliger Dienſt;

Aufnahme als 5ivilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahn⸗ dienſt(vergl. indeſſen b, 1);

.Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfungen bei der Kaiſerlichen und han⸗ delsmarine;

Intendanturſubalterndienſt beim heer;

Mädchen ohne prüfung Aufnahme in die Ila einer Studienanſtalt oder in die unterſte Klaſſe einer Frauenſchule.

3. 4. 5. 6. D 1

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B. Witteilungen.

1. Um den Eltern unſerer Schüler die Möglichkeit zu bieten, in deren ſchriftliche Arbeiten wöchentlich einen Einblick ſich zu verſchaffen, wird dafür Sorge getragen, daß ſämtliche Arbeiten jeden Samstag in den händen unſerer Schüler ſich befinden. Sollten beſondere Verhältniſſe dies an irgend einem Samstag für ein beſtimmtes Fach nicht geſtatten, ſo werden unſere Schüler doch ſicher am darauf folgen⸗ den Samstag die betreffenden hefte in den händen haben. Zu näherer Kuskunft iſt der Unterzeichnete in ſeinem AImtszimmer gerne bereit(ſiehe auch O, Ziffer 7).

2. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerkſam gemacht, daß vor jedem Woh⸗ nungswechſel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und deſſen Genehmigung einzuholen iſt. In einem Wirtshaus den Mittagstiſch zu nehmen, iſt im allgemeinen nicht geſtattet(§§ 7 und 17 der Schulordnung).

3. Das Schulgeld iſt in der erſten hälfte des Mai, Kuguſt, Rovember und Februar fällig, es beträgt für die drei oberſten Klaſſen(la 11a) 150 Mark, für die übrigen 150 Mark jährlich. DVon mehreren Brüdern hat der zweite nur zwei Drittel, der dritte und jeder folgende nur die hälfte dieſer Sätze zu entrichten. Die Zahlung kann erfolgen durch Benutzung einer Zahlkarte zur Gutſchrift auf den Vieni Nr. 757 der Großh. Oberrealſchule in Heppenheim(Bergſtr.) beim Poſtſcheckamt in Frank⸗ furt(Main).

4. Die ſeitherigen Inhaber von Freiſtellen und Stipendien müſſen ihre Geſuche für das bevorſtehende Schuljahr erneuern. DHieſe Geſuche ſowohl wie neu einzureichende können nur dann auf Berückſichtigung rechnen, wenn ſie bis zum 30. April uns vorgelegt ſind. Eine beſondere Huffor⸗ derung hierzu wird nicht ergehen. Kllen Geſuchen ſind die Oſterzeugniſſe beizulegen; bei Geſuchen um Stipendien iſt außerdem ein Fragebogen auszufüllen und mit dem Geſuche einzureichen. Solche Frage⸗ bogen können unentgeltlich von der Bezirksſparkaſſe oder auch von der unterzeichneten Direktion be⸗ zogen werden. Indeſſen verleiht die Bezirksſparkaſſe nur an ſolche Schüler Stipendien, die ihrem Bezirk angehören.

5. Nach Mitteilung des ſtellvertretenden Generalkommandos des XVIII. Krmeekorps können auf Rachſuchen aus Reichsmitteln Schulgeldbeihilfen gewährt werden für die Kinder .der Mannſchaften(Unteroffiziere und Gemeine) des Friedensſtandes,

. der Mannſchaften der Invalideninſtitute, der aus dem Beurlaubtenſtande zum aktiven Dienſt einberufenen und d. der freiwillig unter oder ohne Vertragsſchluß in den aktiven Dienſt eingetretenen Mannſchaften, e. der zum aktiven Dienſt einberufenen Mannſchaften des Landſturms, f. der bei dem Etappengebiet der freiwilligen Krankenpflege Dienſt leiſtenden Mannſchaften. Ddie Schuldgeldbeihilfe beträgt bei uns 44 Mk. jährlich und wird nach dem Erlaß des Kriegs⸗ miniſteriums vom 14. Oktober 1915 jetzt nur noch im Falle der Bedürftighkeit gezahlt. Sie iſt zahlbar vom 1. des Monats ab, an dem der Dienſteintritt erfolgt, bis zum Ablauf des Schulhalbjahres, in dem die Kinder das 15. Lebensjahr vollenden. Die Geſuche ſind zu richten an das Bezirkskommando, in deſſen Bezirk der Wohnort der Mannſchaften liegt.

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