Jahrgang 
1917
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5. Ferienordnung.

Erſter Ferientag Letzter Ferientag

pfingſten 27. Mai 3. Juni Sommer 8. Juli 5. Kuguſt Herbſt 23. September 7. Oktober Weihnachten 23. Dezember 6. Januar Oſtern 24. März 7. April

C. Bekanntmachungen.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 16. Kpril, der Unterricht Dienstag, den 17. Kpril. Anmeldungen zur Kufnahme werden noch am vorhergehenden Samstag, den 14. April von 1012 ½ Uhr und auch noch Montag, den 16. April von 89 Uhr in dem Amtszimmer des Direktors entgegen⸗ genommen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montags zwiſchen 9 und 12 Uhr ſtatt. Jeder aufzuneh⸗ mende Schüler hat einen Geburtsſchein, einen Impfſchein und ein Abgangszeugnis der ſeither beſuchten Schule vorzulegen.

2. Bei der Anmeldung neuer Schüler haben die anmeldenden Perſonen eine Erklärung darüber abzugeben, ob und, zutreffenden Falles, mit welchem Erfolg ſchon anderswo eine Anmeldung zum gleichen Termin ſtattgefunden hat.

Unrichtige oder unvollſtändige Angaben hierüber ziehen unter Umſtänden die Abweiſung des frag⸗ lichen Schülers nach ſich.

3. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die bis Ende September d. Is. das 9. Lebens⸗ jahr vollendet haben. Sie müſſen vor allem nachweiſen: ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter und Renntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen, im Zahlenkreis von 1 bis 1000, dabei auch die Diviſion mit zwei⸗ ſtelligem Diviſor. Die Eltern, die uns ihre Jungen anvertrauen wollen, werden dringend gebeten, dieſe unſerer Anſtalt ſo früh wie möglich zuzuführen, alſo nach 3jährigem, jedenfalls aber nicht ſpäter wie nach 4 jährigem Beſuch der Volksſchule, da andernfalls infolge des Lehrplans größere Verluſte un⸗ vermeidlich ſind.

4. Der Unterricht im Latein iſt wahlfrei; er beginnt in IIb und wird in Kbteilungen gegeben, die den einzelnen Klaſſen der Oberrealſchule parallel laufen.

5. Für diejenigen, die die Stenographie erlernen wollen, iſt ein beſonderer Kurſus eingerichtet. Die Beteiligung iſt wahlfrei.

6. Mädchen kann von Untertertia an der Beſuch unſerer Schule geſtattet werden. Die Ge⸗ nehmigung Gr. Miniſteriums iſt vorher einzuholen.

7. Der Direktor iſt täglich in ſeinem Umtszimmer(öimmer 8) von 11³⁰0% Uhr ab zu ſprechen. Falls Auskunft über einen Schüler gewünſcht wird, iſt vor⸗ herige Benachrichtigung empfehlenswert.

Die Großherzogliche Direktion der Oberrealſchule.

Dr. Baur, Geheimer Schulrat.