Jahrgang 
1915
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Da die promotion der Mediziner und der Veterinärmediziner erſt nach Erteilung der Approbation erfolgen kann, haben die bei dieſen Fakultäten zu Promovierenden zunächſt die in den Prüfungsordnungen für ärzte und Tierärzte vorgeſchriebenen Bedingungen zu erfüllen.

7. zur Promotion als Doktor⸗Ingenieur bei der Techniſchen hochſchule zu⸗

Darmſtadt.

Die aufgeführten Reifezeugniſſe berechtigen außerdem zur Ablegung der Staatsprüfung, wenn der Kandidat zuvor die entſprechende Fakultätsprüfung mit Erfolg beſtanden und den jeweils vorge⸗ ſchriebenen Vorbereitungsdienſt zurückgelegt hat.

In dem vorliegenden Verzeichnis ſind nur die durch die Reifeprüfungen der höheren Lehranſtalten gewährten Berechtigungen angeführt. Außer Betracht gelaſſen ſind weiter die Be⸗ rechtigungen zum Studium derjenigen Fächer, für die durch Beſchluß des Bundesrats oder auf Grund von Dereinbarungen unter den Bundesſtaaten einheitliche Prüfungsordnungen für das Gebiet aller deutſchen Bundesſtaaten erlaſſen worden ſind. 191.

Ergänzend fügen wir daher auf Grund früherer Verordnungen noch folgendes hinzu. Es berechtigt weiter:

a. Das Reifezeugnis zu folgenden Studien und Berufsarten: 8. Studium der Medizin(heilkunde),*) 9. Offiziersberuf(Erlaß der Fähnrichs⸗ und Seekadettenprüfung); 10. Höherer poſt⸗ und Telegraphendienſt; 11. Schiffsbau⸗ und Maſchinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiſer⸗ lichen Marine;

12. Tierheilkunde, Zulaſſung zur Militär⸗Deterinär⸗Akademie; 13. Sahnheilkunde.

b. Das Zeugnis über den einjährigen Beſuch der prima:

1. Aufnahme als 3ivilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahn⸗ dienſt(vergl. auch d, 2., aberBewerber, die die Reife für Oberprima erworben haben, werden vorzugsweiſe berückſichtigt);

2. Marineverwaltungsdienſt, Derwaltungsſekretariat bei den Raiſer⸗ lichen Werften, Sahlmeiſterdienſt und Intendanturſekretariat bei der Marine.

c. Die Reife für prima:

.Reichsbankdienſt;

Apothekerberuf(mit Lateinpenſum der Unterſekunda eines Realgymnaſiums);

Geometer I. Klaſſe mit prüfung für den Staatsdienſt;

. Aalſafus zur prüfung für die mittleren Stellen im Derwaltungs⸗ und inanzfach.

. Zulaſ ung zum Vorbereitungsdienſt für die prüfung als Aktuar;

.Zulaſſung zur Fähnrichs⸗ und Seekadettenprüfung.

d. Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Beſuch der Unterſekunda:

1. Einjährig⸗freiwilliger Dienſt;

2. Aufnahme als Fivilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahn⸗ dienſt(vergl. indeſſen b, 1);

3. Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfungen bei der Kaiſerlichen und han⸗ delsmarine;

4. Intendanturſubalterndienſt beimheer.

G+ AGGÆY

*) Teilnahme am wahlfreien Lateinunterricht erforderlich.