Jahrgang 
1915
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22.

B. Witteilungen.

1. Um den Eltern unſerer Schüler die Möglichkeit zu bieten, in deren ſchriftliche Arbeiten wöchentlich einen Einblick ſich zu verſchaffen, wird dafür Sorge getragen, daß ſämtliche Arbeiten jeden Samstag in den händen unſerer Schüler ſich befinden. Sollten beſondere Verhältniſſe dies an irgend einem Samstag für ein beſtimmtes Fach nicht geſtatten, ſo werden unſere Schüler doch ſicher am darauf folgen⸗ den Samstag die betreffenden hefte in den händen haben. Zu näherer Kuskunft iſt der Unterzeichnete in ſeinem mtszimmer gerne bereit(ſiehe auch C, 5iffer 5).

2. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerkſam gemacht, daß vor jedem Woh⸗ nungswechſel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und deſſen Genehmigung einzuholen iſt. In einem Wirtshaus den Mittagstiſch zu nehmen, iſt im allgemeinen nicht geſtattet(§§ 7 und 17 der Schulordnung).

3. Das Schulgeld iſt in der erſten hälfte des Mai, Kuguſt, November und Februar fällig, es beträgt für die drei oberſten Klaſſen(Ta II a) 150 Mark, für die übrigen 130 Mark jährlich. Von mehreren Brüdern hat der zweite nur zwei drittel, der dritte und jeder folgende nur die hälfte dieſer Sätze zu entrichten.

4. Die ſeitherigen Inhaber von Freiſtellen und Stipendien müſſen ihre Geſuche für das bevorſtehende Schuljahr erneuern. Dieſe Geſuche ſowohl wie neu einzureichende können nur dann auf Berückſichtigung rechnen, wenn ſie bis zum 30. Kpril uns vorgelegt ſind. Eine beſondere Kuffor⸗ derung hierzu wird nicht ergehen. Allen Geſuchen ſind die Oſterzeugniſſe beizulegen; bei Geſuchen um Stipendien iſt außerdem ein Fragebogen auszufüllen und mit dem Geſuche einzureichen. Solche Frage⸗ bogen können unentgeltlich von der Bezirksſparkaſſe oder auch von der unterzeichneten Direktion be⸗ zogen werden. Indeſſen verleiht die Bezirksſparkaſſe nur an ſolche Schüler Stipendien, die ihrem Bezirk angehören.

5. Ferienordnung. Erſter Ferientag Letzter Ferientag

pfingſten 23. Mai 30. Mai Sommer 11. Juli 8. Huguſt herbſt 26. September 10. Oktober Weihnacht 23. Dezember 5. Januar Oſtern 16. April 30. Kpril.

C. Bekanntmachungen.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 12. April, der Unterricht Dienstag, den 13. April. Anmeldungen zur Aufnahme werden noch am vorhergehenden Samstag, den 10. April von 10 12 ½ Uhr und auch noch Montag, den 12. April von 89 Uhr in dem Amtszimmer des Direktors entgegen⸗ genommen. Die Kufnahmeprüfungen finden Montags zwiſchen 9 und 12 Uhr ſtatt. Jeder aufzuneh⸗ mende Schüler hat einen Geburtsſchein, einen Impfſchein und ein Abgangszeugnis der ſeither beſuchten Schule vorzulegen.

2. In die Sexta werden Rnaben aufgenommen, die bis Ende September d. Is. das 9. Le⸗ bensjahr vollendet haben. Sie müſſen vor allem einige Sicherheit in der Rechtſchreibung und in den vier Grundrechnungsarten nachweiſen. Die Eltern, die uns ihre Jungen anvertrauen wollen, werden