Die aufgeführten Reifezeugnisse berechtigen außerdem zur Ablegung der Staatsprüfung, wenn der Kandidat zuvor die entsprechende Fakultätsprüfung mit Erfolg bestanden und den jeweils vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst zurückgelegt hat.
In dem vorliegenden Verzeichnis sind nur die durch die Reifeprüfungen der höheren Lehranstalten gewährten Berechtigungen angeführt. Außer Betracht gelassen sind weiter die Berechtigungen zum Studium derjenigen Fächer, für die durch Beschluß des Bundesrats oder auf Grund von Vereinbarungen unter den Bundesstaaten einheitliche Prüfungsordnungen für das Gebiet aller deutschen Bundesstaaten erlassen worden sind.
Ergänzend fügen wir daher auf Grund früherer Verordnungen noch folgendes hinzu. Es berechtigt weiter:
a. Das Reifezeugnis zu folgenden Studien und Berufsarten:
8. Studium der Medizin(Heilkunde);*)
9. Offiziersberuf(Erlaß der Fähnrichs- und Seekadettenprüfung);
10. Höherer Post- und Telegraphendienst;
11. Schiffsbau- und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiser-— lichen Marine;
12. Tierheilkunde, Zulassung zur Militär-Veterinär-Akademie(Roßarztschule);
b. Das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Prima:
1. Aufnahme als Zivilsupernumerar im preußisch-hessischen Eisen- bahndienst(vergl. auch d, 2., aber„Bewerber, die die Reife für Oberprima erworben haben, werden vorzugsweise berücksichtigt“);
2. Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekretariat beiden Kaiser- lichen Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Narine.
c. Die Reife für Prima:
1. Zahnheilkunde;
2. Reichsbankdienst;
3. Apothekerberuf(mit Lateinpensum der Untersekunda eines Realgymnasiums);
4. Geometer 1. Klasse mit Prüfung für den Staatsdienst;
5. Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Verwaltungs- und Finanzfach.
6. Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Prüfung als Aktuar (Gerichtsschreiber);
7. Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung.
d. Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda: 1. Einjährig-freiwilliger Dienst; 2. Aufnahme als Zivilsupernumerar im preußisch-hessischen Eisenbahn- dienst(vergl. indessen b, 1); 3. Maschinisten- und Ingenieurprüfungen beider Kaiserlichen und Han- delsmarine; 4. Intendantursubalterndienst beim Heer.
*) Teilnahme am wahlfreien Lateinunterricht erforderlich.


