VIII. Bekanntmachungen.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 24., der Unterricht Dienstag, den 25. April. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden am vorhergehenden Samstag, den 22. April, von 10— 12 ½ Uhr und auch noch Montag, den 24. April, von 8—9 Uhr in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montags zwischen 9 und 12 Uhr statt. jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsschein, einen Impfschein und ein Ab— gangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.
2. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die bis Ende September d. Is. das 9. Lebens- jahr vollendet haben. Sie müssen vor allem einige Sicherheit in der Rechtschreibung und in den vier Grundrechnungsarten nachweisen. Die Eltern, die uns ihre jungen anvertrauen wollen, werden dringend gebeten, diese unserer Anstalt so früh wie möglich zuzuführen, also nach 3jährigem, jedenfalls aber nicht später wie nach 4 jährigem Besuch der Volksschule, da andernfalls infolge des Lehrplans grössere Verluste unvermeidlich sind.
3. Der Unterricht im Latein ist wahlfrei und wird in Abteilungen gegeben, die den ein- zelnen Klassen der Oberrealschule parallel laufen.
4. Das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst wird durch einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda erworben.
5. Um den Eltern unserer Schüler die Möglichkeit zu bieten, in deren schriftliche Arbeiten wöchentlich einen Einblick sich zu verschaffen, werden sämtliche Arbeiten jeden Samstag in den Händen unserer Schüler sich befinden. Sollten besondere Verhältnisse dies an irgend einem Samstag für ein bestimmtes Fach nicht gestatten, so werden unsere Schüler doch sicher am darauf folgenden Samstag die betreffenden Hefte in den Händen haben. Zu näherer Auskunft ist der Unterzeichnete in seinem Amtszimmer gerne bereit(siehe auch TZiffer 8).
6. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, daß vor jedem Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und dessen Genehmigung ein- zuholen ist. In einem Wirtshaus den Mittagstisch zu nehmen, ist im allgemeinen nicht gestattet (SS 7 und 17 der Schulordnung).
7. Für diejenigen, die die Stenographie erlernen wollen, ist ein besonderer Kursus ein— gerichtet. Die Beteiligung ist wahlfrei.
8. Der Direktor ist täglich in seinem Amtszimmer von 113⁰ Uhr ab zu sprechen. Falls Auskunft über einen Schüler gewünscht wird, ist vorherige Benachrichtigung empfehlenswert.
Die Großherzogliche Direktion der Oberrealschule.
Dr. Baur.


