Jahrgang 
1911
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Auch mag hier erwähnt werden, dass im vergangenen Sommer wieder einige freie Ver- einigungen von Schülern sich gründeten, die auf einer seitens der Stadt Hieppenheim zur Ver- fügung gestellten Wiese regelmässig das Spiel pflegten. Der Vertretung der Stadt sei für Uber- lassung der Wiese auch an dieser Stelle bestens gedankt.

7. Der Verwaltungsrat der Bezirkssparkasse Heppenheim gewährte auch in diesem Jahre wieder einer grösseren Anzahl von Schülſern Stipendien, wofür ihm hiermit der gebührende Dank ausgesprochen sei.

Die seitherigen Inhaber von Freistellen und Stipendien müssen ihre Gesuche für das bevorstehende Schuljahr erneuern. Diese Gesuche sowohl wie neu einzureichende können nur dann auf Berücksichtigung rechnen, wenn sie bis zum 1. Mai uns vorgelegt sind. Eine besondere Aufforderung hierzu wird nicht ergehen. Allen Gesuchen sind die Osterzeugnisse beizulegen; bei Gesuchen um Stipendien ist ausserdem ein Fragebogen auszufüllen und mit dem Gesuch einzureichen. Solche Fragebogen können unentgeltlich von der Bezirkssparkasse oder auch von der unterzeichneten Direktion bezogen werden.

8. Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte des Mai, August, November und Februar fällig, es beträgt für die drei obersten Klassen(1a Ila) 150 Mark, für die übrigen 130 Mark jährlich.

9. Ferienordnung.

Erster Ferientag Letzter Ferientag

Pfingsten 4. Juni 11. Juni Sommer 2. Juli 30. Juli Herbst 24. September 8. Oktober Weihnacht 24. Dezember 7. Januar

Ostern 31. März 14. April.