Jahrgang 
1892
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11. Die Verlagsbuchhandlungen von R. Voigtländer und G. Freytag in Leipzig über- sandten mehrere ihrer Verlagsartikel. Zwei Schüler der 1. Klasse schenkten der Schule mehrere Zeichenvorlagen. Auch die naturgeschichtliche Sammlung wurde durch einzelne Geschenke bereichert. Allen gütigen Gebern sagen wir für die Bethätigung ihres Wohlwollens besten Dank.

VII. Die öffentlichen Prüfungen.

Die Prüfungen finden Freitag, den 1. April, und Samstag, den 2. April, in nachfolgender Ordnung statt.

Freitag, den l. April.

Vorm. von 83⁰69 Uhr. 3. u. 4. Klasse. Kathol. Religion Litzendorf. von 9 10 Uhr. 2. Klasse. Mathematik, Englisch Hahn, Zilch. von 1011 Uhr. 3. Klasse. Französisch, Naturgeschichte Büttenbender, Wittich. von 11 12 Uhr. 4. Klasse. Englisch, Deutsch Braun, Brandstätter. Nachm. von 23 Uhr. 6. Klasse. Französisch, Naturgeschichte Hornef, Horn. von 34 Uhr. 7. Klasse. Deutsch, Rechnen Holzamer.

Samstag, den 2. April.

Vorm. von 8³⁰09 Uhr. 3. u. 4. Klasse. Evangel. Religion Schäfer. von 910 Uhr. 5. Klasse. Französisch, Geographie Hornef, Brandstätter.

VIII. Bekanntmachungen.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 25. April. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden an diesem Tage von 811 Uhr in dem Konferenzzimmer der Realschule von dem Direktor entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfungen finden unmittelbar nach der Anmeldung statt. Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsschein(Auszug aus dem standesamtlichen Register), einen Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 26. April, vormittags 8 Uhr.

2. In die 7. Klasse werden Knaben aufgenommen, die das achte oder neunte Lebensjahr zurückgelegt haben; zur Aufnahme in die 6. Klasse der Realschule ist das zurückgelegte zehnte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geistiger und leiblicher Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September das zehnte Lebensjahr vollenden. Bei der Aufnahmeprüfung für die 6. Klasse wird die Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und die Kenntnis der vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen verlangt.

3. Die Eltern der auswärtigen Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass vor jedem

Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und seine Genehmigung ein- zuholen ist. In einem Wirtshause den Mittagstisch zu nehmen ist nicht gestattet.