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4. Nach einer Verfügung des Grossh. Ministeriums vom 23. Februar 1883 sollen die Ange- hörigen der Schüler stets von Zeit zu Zeit dazu aufgefordert werden, der Direktion, und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn sie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeit überlastet erachten, damit die Sache alsbald näher festgestellt und eintretenden Falls Abhülfe geschafft werden kann. Obwohl wir auf Grund angestellter Beobachtungen glauben annehmen zu dürfen, dass im allgemeinen eine Ueberbürdung an der Realschule nicht vorhanden ist, so richten wir doch an die Angehörigen der Schüler das Ersuchen, uns gegenteilige Be- obachtungen über die Art der häuslichen Arbeiten und die zu ihrer Erledigung erforderliche Zeit alsbald mitzuteilen, damit etwa vorhandene Uebelstände beseitigt werden können. Anonyme Zuschriften können selbstverständlich keine Beachtung finden.
Die Grossherzogliche Direktion der Realschule. Dr. Jos. Hahn.


