— 8*
Nr. Name Müller 15 Theodor 1 Peters 6 Hermann Schermuly 17 wilnelm Schlosser 18 Walter Schweikert 19 Johann Seufert 20 Josef Stacehler 21 Aloys
Geburts- Ort Zeit —,——— . 19. Jan. Rennerod V 1892 V ſdo a Nastätten Gaan I —— Mengers- 14. Jan kirchen 1892² 22. Dez. Hamburg 1812 Kirn d. Ape 26. Mai Garitz 1885 Langenhahn 8
21
20
21
28
20
Des Vaters 4 2 Dauer des 2.2= à3 Arlufenthaltes 2= Stand Wohnort 2 2 in der 88ee hne. kath. ücuonin Rennerod UIII 6 2 — 8 5 1. kath. Landwirt Nastätten UIII 6 2 legde.er kuath. Schmied Mengers- UIIl 6 2 kirehen —— Kauf- V kath. Eltville 0II 3 2 mann ————— kath. Kauf. kirn VI V 2 2 mann V —pyQo¶B—ꝑ—————— † Schul- kath. haus- Kissingen UII 4 2 verwalter j. i. V kath. Stations Nieder Iv 2 2 V vorsteher zeuzheim
Gewählter Beruf
Technik
Theologie
Theologie
Offizier
Kaufmanns- fach
Theologie
Theologie
Das Zeuguis der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst haben Ostern 1912 erhalten 30 Schüler(Hlerbst 1912— 2 Schüler), von denen 5(im Herbst 2) zu einem praktischen Berufe abgegangen sind.
von der Soll-Einnahme an Schulgeld wurden 10% behufs Befreiung und würdiger Schüler verrechnet.
V. Unterstützungen.
Das Schulgeld für die Klassen OlII. UI, 01 150 M, für die anderen Klassen 130 M, das Eintrittsgeld 9 M.
bedürftiger
beträgt
VI. Mitteilungen an die Schüler, ihre Eltern und Penusionsgeber.
1. Die Kassenordnung für die staatlichen höheren Lehranstalten in der Provinz Hessen-Nassau enthält folgende Bestimmungen:
a. Das etatsmäßige Schulgeld wird v. den Verpflichteten unbenommen, d. das ganze Schuljahr im voraus zu entrichten. jahres ist für jeden Schüler zu zahlen, Vierteljahres bei dem Leiter der Schulgeldes ist nicht das Kalend maßgebend, dergestalt, daß die V
Anstalt abgemeldet wird.
richts nach den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien beginnen.
ierteljährlich im voraus erhoben; doch bleibt es as Schulgeld für mehrere Vierteljahre oder für Das Schulgeld des ganzen Viertel- welcher nicht spätestens am ersten Tage des Für die Erhebung des ervierteljahr, sondern das Unterrichtsvierteljahr ierteljahre mit der Wiederaufnahme des Unter-
Fltern und Vormünder von Schülern, welche drei Wochen nach Beginn des Viertel-
jahres das Schulgeld noch nicht bezahlt, auch keine Freistelle erhalten haben,


