Jahrgang 
1909
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der Aufnahmeprüfung ist alsdann nicht nur der anfängliche Standpunkt der neuen Klasse, sondern auch die zur Zeit der Prüfung bereits erledigte Lehraufgabe derselben maßgebend. Erfolgt die erneute Anmeldung bei derselben Anstalt, welche der Schüler verlassen hatte, so ist vor der Aufnahmeprüfung unter Darlegung der be- sonderen Verhältnisse die Genehmigung des Provinzial-Schulkollegiums einzuholen.

4. Auswärtige Schüler bedürfen, sofern sie nicht im Bischöflichen Konvikte Aufnahme finden, bei der Wahl der Wohnung und bei ihrem Wechsel sowie, falls sie nur Mittagstisch erhalten, bei der Wahl des Hauses, wo sie sich über Mittag auf- halten, der vorherigen Genehmigung des Direktors.

Die Pensionshalter haben die Pflicht, an Stelle der Eltern dafür Sorge zu tragen, daß der bei ihnen wohnende Schüler der Schulordnung gemäß sich verhält. Insbesondere dürfen sie weder Zusammenkünfte von Schülern auf den Zimmern ihrer Pensionäre dulden noch ein Ausgehen derselben nach Beginn des Silentiums gestatten.

5. Der Besuch von Wirtshäusern. Konditoreien u. dergl. in der Stadt und in den Nachbarorten, sowie der Besuch von Theateraufführungen, Schaubuden, Konzerten u. dergl. ist den Schülern nicht gestasset außer in Begleitung ihrer Eltern. Die Teilnahme an Bällen und Kommersen ist gleichfalls verboten.

6. Nach Ministerial-Erlaß v. 11. Juli 1895 wird ein Schüler mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, unter Umständen mit Verweisung bestraft, wenn er in der Schule, beim Turnen, Baden, bei Ausflügen u. s. w. im Besitze von gefährlichen Waffen, namentlich Schußwaffen betroffen wird.

7. Für die Erziehung und Bildung der der Anstalt anvertrauten Schüler ist ein Zusammenwirken von Schule und Haus unerläßlich. Daher wird an die Eltern und ihre berufenen Stellvertreter die dringende Bitte gerichtet, wiederholt im Laufe des Schuljahres, nicht erst kurz vor der Erteilung der Zeugnisse oder gar nach der Versetzungskonferenz, über die Leistungen, das ganze Verhalten und die Beanlagung ihrer Kinder mit dem Klassenlehrer, den Fachlehrern und dem Direktor Rücksprache zu nehmen.

Der Unterzeichnete ist an allen Werktagen von 11 12 Uhr in dem Amts- zimmer im Gymnasium zu sprechen.

Die Sprechstunden der Lehrer sind am schwarzen Brett im unteren Flur des Gymnasiums angegeben.

8. Ferienordnung für das Schuljahr 1909/10(Vfg. v. 17. 12. 1908 14842).

Nähere Bezeichnung. Lehluir; Anfenn 2 des Schulunterrichts. 3 Ostern 1909 Sonmabend den 3. Apri NMontag den 19. April Pfingsten Freitag den 28. Mai Montag den 7. Juni Sommer Freitag den 16. Juli Dhienstag den 17. August Michaelis Sonnabend den 2. Oktober Donnerstag den 14. Oktober Weihnachten Donnerstag den 23. Dezember Freitag den 7. Januar 1910 Ostern 1910 Sonnabend den 19. Mär⸗ Montag den 4. April Das neue Schuljahr 1909/10 beginnt am 19. April mit der Aufnahmeprüfung. Hadamar, März 1909. Der Direktor:

Dr. Grimmelt.