Jahrgang 
1888
Einzelbild herunterladen

8

II. Auszüge aus Verfügungen der hohen Behörden von

allgemeinerem Interesse.

Unter dem 28. März v. J teilte das Königl. Provinzial-Schulkollegium unter An- fügung des betreffenden Patents mit, dass der Herr Minister der geistlichen ete. Angelegen- heiten dem Oberlehrer am hiesigen Gymnasium Hillebrand das PrädikatD'. ofessor verliehen habe.

Die Cirkular-Verfügung vom 21. Mai v. J. teilt den Minist.-Erlass vom 30. ej mit, nach welchem Söhne von Le hrern, die an der Anstalt unterrichten, hinsichtlich der Befreiung vom Schulgelde genau ebenso zu behandeln sind, wie andere Schüler

Durch Verfügung vom 31. Mai wurde der Revieraufwärter beim Kadettenhause in Oranienstein Paul Keller, welchem qurch Allerhöchste Ordre vom 21. April die Berech- tigung in Gnaden verlichen worden war, als Schuldiener beim hiesigen Königl Gymnasiuim angestellt zu werden, vom 1. Juni v. J. ab zum Schuldiener der hiesigen Anstalt ernannt.

Durch Verfügung vom 9. August v. J. wurde der Ministerial-Erlass vom 13. Juni mit- geteilt, nach welchem die in der Cirkularverfügung der Ilerrn Minister des Innern und dur Finanzen vom 20. August 1886 getroffenen Bestimmungen wegen Fortgewährung des Civi.- diensteinkommens an ausseretatsmässige Beamte während ihrer Einberufung zu den gewöhn- lichen militärischen Friedensübungen künftig auch auf die wissenschaftlichen Hülfslehrer an höhern Lehranstalten in Anwendung zu bringen sind. Jedoch soll thunlichst für eine kosten- freie Vertretung jener Lehrer Sorge getragen werden.

Die Verfügung vom 13. August v. J. betrifft die Ernennung des bis dahin provisorisch beschäftigten Lehrers Dr. Friedrich Bertram zum 1. ordentlichen Gymnasiallehrer an hiesiger Anstalt vom 1. Juli ab.

Durch die Verfügung vom 21. August v. J. wurde mitgeteilt, dass der bis zum Schluss des Sommersemesters am Gymnasium zu Hersfeld beschäftigte wissenschaftliche Ilülfs- lehrer Anton Borzucki zum 1. October in gleicher Eigenschaft an das hiesige Gymna- sium versetzt sei.

Durch die Circular-Verfügung vom 2. December v. J. wird darauf hingewiesen, dass der Minist.-Erlass vom 26. Juni 1882, nach welchem Schülern nach anderthalbjährigem Be- suche der Untersekunda das Zeugnis der wissenschaftlichen Befühigung für den ein- jährig-freiwilligen Militärdienst auch in dem Falle ausgestellt werden kann, wenn ein sofortiger Eintritt in die Obersekunda der Anstalt durch die Unterrichtseinrichtungen gehindert wird, zur notwendigen Voraussetzung habe, dass die betr. Schüler sich die ganze L ehraufgabe der Untersekunda inzwischen angeeignet haben. Es genüge daher nicht, dass ein nach einjährigem Besuche der Untersekunda nicht versetzter Schüler am Schlusse des dritten Halbjahres seines Besuches dieser Klasse ein in allen Fächern befriedigendes Zeugnis erhalte, insofern durch letzteres nichts weiteres bezeugt werde, als dass derselbe die für das erste Halbjahr der gedachten Klasse vorgeschriebene Lehraufgabe sich in genügender Weise angeeignet habe; es sei vielmehr, damit das fr. Befähigungszeugnis nach anderthalb- jährigem Besuche der fr. Klasse ausgestellt werden könne, ausserdem erforderlich, dass die Klassenlehrer sich event. mittels einer besonders anzustellenden Prüfung die Ueber- zeugung verschafft baben, dass der betr. Schüler sich auch mit dem für das zweite Halb- jahr bestimmten Klassenpensum hinreichend vertraut gemacht und die Reife für einen begin- nenden Kursus der Obersekunda erworben habe.

Durch die Cirkular-Verordnung vom 22. December v. J. wird in Rücksicht auf den Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers und Königs augeordnet, dass an den höhern Lehran- stalten des diesseitigen Regierungsbezirks die nächsten Osterferien am 23. Mär ihren Anfang nehmen und das neue Schuljahr am 10. April eröffnet werde.

Durch die Verfügung vom 23. D cember v. J. wird Gymnasiallehrer Dr. Orth für den. 1. April d. J. an das in Frankfurt 2. eröffnende neue Gymnasium berufen.