Jahrgang 
1886
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Durch Reskript vom 9. Oktober wird genehmigt, dass der pônsionierte Oberlehrer Colombel hierselbst bis auf Weiteres aushülfsweiso mit der Erteilung des hebräischen Unterrichts am hiesigen Gymnasium betraut werde.

Durch den Minist.-Erlass vom 9. Oktober, mitgeteilt durch Cirkular-Verf. v. 26, ej., wird angeordnet, dass alle bezüglich der bei Nachsuchung des Berechtigungsscheins zum einjährig-freiwilligen Dienst anzufügenden Atteste, sowie bez. der Zeit der Anmel- dung durch§ 89, 3, Teil I der Wehrordnung vorgeschriebenen Bestimmungen auf dem Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den gedachten Dienst abgedruckt werden sollen.

Der Minist.-Erlass v. 12. November, mitgetheilt durch Verf. v. 21. ej., enthält die Bemerkungen, zu denen dem Herrn Minister der geistl. etc. Angelegenheiten das Ergebnis der im ersten Qartal des verflossenen Jahres von sämmtlichen höheren Lehr- anstalten der Monarchie über die Verbreitung der Schwerhörigkeit unter ihren Schülern eingezogenen Ermittelungen Anlass gegeben hat. Die Anzall der schwerhörigen Schüler in den höheren Schulen der Monarchie beträgt 2,18% der Schülerzahl. Dio schwerhörigen Schüler bilden somit einen so kleinen Teil der Schülerzahl, dass es mög- lich sei, durch Anweisung der geeignetsten Plätze ihnen das Hören thunlichst zu erleichtern und durch besondere Beobachtung ihrer Anfmerksamkeit zu konstatieren, ob sie sowohl das von dem Lehrer als das von den Mitschülern Gesprochene verstehen. Wenn solche Schüler ungeachtet dieser Massregeln nicht im Stande seien, dem Unterrichte zu folgen, so seien die Eltern oder deren Stellvertreter hiervon mit dem Bemerken in Kenntnis zu setzen, dass von einem ferneren Besuche der öffentlichen Schule seitens ihres Sohnes ein Frfolg nicht zu erwarten sei. Der Vorwurf, dass die höheren Schulen durch ihre Ein- richtung oder durch die an ihre Schüler gestellten Forderungen Schwerhörigkeit herbei- führen oder befördern und steigern, sei bis jetzt nicht erhoben worden. Denn wenn von ärztlicher Seite erwähnt sei, dass die Wege zur Schule oder unzweckmässige Lüftungen während der Lehrstunden Kartarrhe des Ohrs veranlassen oder steigern können und dass so im weiteren Verlaufe Schwerhörigkeit berbeigeführt werden könne, so seien hiermit Einwirkungen bezeichnet, welche auch ausserhalb des Schullebens in gleicher Weise vor- kommen, nicht als spezifische Einflüsse der Schule und ihrer Einrichtungen zu betrach- ten seien.

. Die Cirkular-Verfügung vom 14. December teilt mit die Minist.-Erlasse vom 23. Nov. und vom 12. December, betreffend die Feier des 25 jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät des Kaisers und Königs, in deren letzterem auch eine der hohen Bedeu- tung des Jubiläums entsprechende Nachfeier an den Lehranstalten uud Schulen vorgeschrie- ben wird. Die in Betreff dieser Feier im einzelnen zu treffenden Anordnungen überlässt das Königliche Provinzial-Schulkolleginm vertrauensvoll dem patriotischen Sinne der Dirigenten.

Die Cirkular-Verfügung vom 8. Deeember bestimmt in Rücksicht auf das späte Fallen des Osterfestes die Dauer der diesjährigen Osterferien für die Anstalten der Provinz. Darnach ist an hiesiger Anstalt das laufende Schuljahr Sonnabend den 10. April mittags zu schliessen und das neue Schuljahr Montag den 3. Mai zu beginnen, die Dauer der nächsten Pfingstferien dagegen auf die Zeit vom 12. bis zum 16. Juni inel. zu beschränken.

Die Verfügung vom 4. Jan. teilt die Abschrift des Minist.-Erlasses vom 2. ej. mit, durch welchen das Königl. Provinz.-Schulkollegium ermächtigt wird, die Verwaltung der zur Zeit vakanten ersten ordentlichen Lehrerstelle am hiesigen Gymnasium vom 1. Jan. ab dem Kaplan Dr. Phil. Bertram dahier provisorisch zu übertragen.