Jahrgang 
1851
Einzelbild herunterladen

22

Herr Schmelzeis übernahm, und zwar in 12 wöchentlichen Stunden, indem die Unterklaſſen von VIII. bis V., deren Schülerzahl dieſes möglich machte, zunächſt im Intereſſe des Geſammtplanes, um einer zu großen Zerſplitterung der übrigen Lectionen zu begegnen, zu je zwei Klaſſen combinirt waren. Für die evangeliſchen Zöglinge wurde dieſer Unterricht, ſeit Beginn dieſes Schuljahres, wegen der geringen Anzahl der Schüler, in ſechs wöchentlichen Stunden für ſämmtliche acht Claſſen ertheilt. Der Confirmandenunterricht von beiden Seiten wurde nach Neujahr in beſondern Stunden von den betreffenden Herrn Pfarrern, in Gemeinſchaft mit den Kindern der Elementarſchule, ertheilt. Den Religionsunterricht bei den iſraelitiſchen Schülern ließen die betreffenden Familien beſorgen, ohne Verantwortlichkeit für das Gymnaſium.

Befreiung vom griechiſchen Unterrichte hatten von V. bis II. überhaupt neun Schüler nachgeſucht und erhalten. Sie wurden verpflichtet, den Parallel⸗Lectionen der zunäͤchſt unteren Gymnaſialklaſſe in Deutſch, Latein, Franzöſiſch, Mathematik und Zeichnen beizuwohnen. Entſprechen auch dieſe Gegenſtände dem beſonderen Bildungsgange dieſer Schüler, und wird bei Entwerfung des allgemeinen Stunden⸗ planes hierauf die mögliche Rückſicht genommen, ſo bewährt doch leider die Er⸗ fahrung, daß dieſe Stunden mehr oder weniger ohne erheblichen Gewinn für die ſpecielle Bildung ſind, dagegen für Ordnung und Disciplin des Ganzen ſehr fühl⸗ bare Nachtheile mit ſich führen. In beiden Beziehungen wäre darum ſehr zu wünſchen, daß ein eigener Parallel⸗Unterricht von einem beſonderen Lehrer ange⸗ ordnet werden könnte,*) oder daß die Eltern nicht ſo willfährig wären, in die Dispenſation von einem Unterrichtsgegenſtand einzuwilligen, deſſen hohe Bildungs⸗ kraft in jeder künftigen Lebensſtellung durch den höchſten Gewinn die darauf ver⸗ wendete Zeit und Mühe lohnt, und die Wahl des künftigen Berufes in einer Altersperiode, wo hierüber allein ein Urtheil möglich iſt, frei und offen erhält. Leider fröhnt auch allzuoft dieſe elterliche Nachgiebigkeit nur der Arbeitsſcheu ihrer Kinder, und führt dadurch noch tiefgehende ſittliche Nachtheile herbei.

*) Z. B. ein Fortbildungsunterricht im Zeichnen, der in techniſcher Beziehung hier gewiß an ſeiner Stelle wäre, und der überhaupt für das ganze Gymnaſium ein Bedürfniß bleibt, indem der Abſchluß des Zeichnenunterrichtes mit VI. in keiner Beziehung den beabſichtigten Zweck erreichen läßt. Es ſollte wenigſtens in zwei wöchentlichen Stunden auch den Schülern der oberen Klaſſen Gelegeuheit geboten werden, ſich weiter auszubilden.