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— VI.— V. Cl. Das dreiſtimmige Lied; die Theorie wurde an das Lied des eingeführten Liederheftes geknüpft. 1 St. Derſelbe. IV.— III. Cl. Der vierſtimmige Männergeſang. 1 St. Derſelbe.
D. Beſondere Bemerkungen zum Lehrplane.
Da der revidirte Lehrplan von 1846 die Unterrichtsobjecte nur allgemein auf⸗ führt, und deren Begrenzung für die einzelnen Schülerſtufen und Claſſen den be⸗ treffenden Lehrern überläßt, ſo war eine Vereinbarung darüber, was von dem Ge⸗ ſammtſtoffe in den einzelnen Claſſen gelehrt werden ſolle, um ſo nothwendiger, als die Individualität des behandelnden Lehrers, wie der wechſelnde Standpunkt der Schüler im Laufe des Schuljahres manche Ungleichförmigkeit hierin herbeiführen mußte, zumal wenn, was in einzelnen Claſſen nicht umgangen werden kann, ſich mehrere Lehrer in einen und denſelben Unterrichtsgegenſtand bei denſelben Schülern theilten. Um dieſe zu heben und, ſo weit möglich, Einheit in den Unterrichtsplan zu bringen, ſo daß er von unten bis oben als organiſch gegliedertes Ganze, in jedem einzelnen Gegenſtande, durch das ganze Gymnaſium durchging, beſprachen und vereinbarten ſich ſammtliche Lehrer am Anfange des Schuljahres, in einer Reihe von Conferenzen, über einheitliche Durchführung ſämmtlicher Klaſſenpenſa nach Um⸗ fang, Gliederung, Abgrenzung, Form und Methode, ſo weit letztere im Allgemeinen feſtgeſtellt werden konnte. Es vertheilten ſich zu dieſem Zwecke die einzelnen Lehrer in die verſchiedenen Unterrichtsfächer und verfaßten ſchriftlich die zuſtehenden Ent⸗ würfe, die dann nach allſeitiger Erwägung und Beſprechung feſtgeſtellt und als Norm für die künftige Praxis des Unterrichtes angenommen wurden. Dieſe Ent⸗ würfe ſollen von Zeit zu Zeit einer Reviſion unterworfen, und auf Grund ſorg⸗ fältig gemachter Erfahrungen vervollſtändigt und verbeſſert werden. Auch die er⸗ ziehende Seite des Lehramtes wurde Gegenſtand mannigfacher Erörterungen, und namentlich eine einheitliche Handhabung der Disciplin im Intereſſe der Anſtalt als eine Forderung erkannt, welche die ernſthafteſte Beachtung verdient und erhielt.
Der Religionsunterricht am Gymnaſium wurde, wie bisher, als confeſſioneller von den betreffenden Geiſtlichen ertheilt, und erlitt im laufenden Schuljahre nur in ſo ferne eine Veränderung, als für die katholiſchen Zöglinge ſich Herr Pfarrer Hartmann nicht mehr daran betheiligte, ſondern den geſammten Unterricht am Gymnaſium der von der biſchöflichen Behörde eigens damit beauftragte Prieſter


