Jahrgang 
1851
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Thätigkeit der öffentlichen Schule fördert und ſtört, der ſittlichen Gemeinſchaft der Schule ſich nie entfremden, und legt Pflegern und Hauswirthen, welche die Stelle und Sorge entfernter Eltern vertreten, eine ernſte und heilige Pflicht auf, von der keine Nebenrückſicht ſie entbindet.

Auch die Eltern ſelbſt, mögen ſie am Schulorte oder außerhalb wohnen, haben die Geſchicke ihres Kindes zum großen Theile auch entfernt in Händen, und können die Erfüllung dieſer ihrer ſchönſten Lebenshoffnung fördern und ſichern, wenn ſie mit der Schule, der ſie ihren Sohn anvertraut haben, in näherer Verbin⸗ dung bleiben, wenn ſie von dem jeweiligen Zuſtande desſelben öftere und genauere Kenntniß nehmen, und, je nach Bedarf, ermunternd, mahnend, warnend und ſtrafend mit den Lehrern gemeinſam zum Beſſeren wirken. Die öffentlichen Zeugniſſe reichen für dieſe Kenntnißnahme nicht aus: abgeſehen davon, daß ſie nur abgeſchloſſene, ſtark hervortretende Ergebniſſe enthalten, undd die leichteren Schattirungen in Neigung, Gewohnheit, Sitte und That, von deren zeitigen und geſchickten Behandlung ſo oft die ganze Zukunft des Kindes abhängt, nicht bezeichnen können, ſind ſchon die großen Zwiſchenräume ihres Erſcheinens als Maßſtab für dieſe Kenntnißnahme der Eltern unzulänglich. Der zeitweilige Beſuch derſelben am Schulorte, das perſönliche Be⸗ nehmen mit den Lehrern, die unmittelbare Anſchauung aller Verhältniſſe, in denen der junge Menſch lebt, arbeitet und ſich erholt, beſeitigen hierin jegliche Täuſchung, und geben dem lebendigen Worte des Vaters oder der Mutter bei Lob und Tadel, Belohnung und Beſtrafung das rechte Gewicht. Die darauf verwandte Zeit und Mühe lohnt mit reichem Zinſe; denn was kann Eltern mehr am Herzen liegen, als das Wohl und Weh ihres Kindes? Wem es indeſſen nicht möglich iſt, der wende ſich doch zuweilen ſchriftlich an den Lehrer, um von der jedesmaligen Stellung und Haltung ſeines Sohnes unterrichtet zu bleiben und ſeine Einwirkung darnach zu bemeſſen. Was auf anderem Wege hierüber erfahren wird, kann nur ſelten ſo zuverläßig ſein, als es der ſittliche Zweck der Eltern fordert; Eigenliebe und Eigen⸗ nutz ſpielen hier vielfach in die Urtheile hinein, und beſchwichtigen die Unruhe der Eltern durch Dichtung und Schein. Und jeder Lehrer wird zu Mittheilungen der Art gerne und immer bereit ſein, die ja ſeine Arbeit fördern. Traurig iſt's, wenn Eltern dieſe erziehliche Gemeinſchaft mit der Schule nicht üben können oder wollen; noch trauriger, wenn ſie, in einſeitiger Auffaſſung des Geſchehenen, den Beſtre⸗ bungen und Maßregeln der Schule geradezu entgegentreten, und dieſe feindliche Ge⸗