Mitteilungen.
Wir empfehlen den Eltern dringend, die Lektüre ihrer Kinder zu überwachen,; auch ſollten für den Beſuch des Theaters und ganz beſonders des Kinematographen nur erzieheriſche Grund⸗ ſätze maßgebend ſein.
Ein ſchwerer Mißſtand iſt es, daß Schülerinnen der erſten und ſelbſt ſchon der zweiten Klaſſe Bälle und Tanzkränzchen mitmachen. Es ſei hier an die Verhandlungen der Elternver⸗ ſammlung vom 2. Juni 1924 erinnert. Herr Amtsarzt Dr. Schüppert wies damals eindringlich darauf hin, wie ſchädlich es vom ärztlichen Standpunkt aus ſei, wenn Mädchen im Entwicklungs⸗ alter an Bällen teilnehmen, die bis ſpät in die Nacht hineindauern. Daß die Schule die ſchwer⸗ ſten Einwände dagegen erheben muß, braucht nicht beſonders betont zu werden. Wir bitten daher dringend, die Schülerinnen von Vergnügungen fernzuhalten, die ihrer körperlichen und ſeeliſchen Entwicklung ſchädlich ſind.
Es iſt den Schülerinnen verboten, mit Armbändern und Ahren in die Schule zu kommen; nur die Auswärtigen dürfen Ahren tragen.
Wir machen nochmals darauf aufmerkſam, daß Arlaub im Anſchluß an die Ferien, beſonders an die Sommerferien, nur auf Grund eines ärztlichen, bezw. kreisärztlichen Zeug⸗ niſſes erteilt wird. Es iſt nicht angängig, daß die Eltern ihren Aufenthalt an der See, auf dem Lande uſw. ohne Rückſicht auf die Schule regeln und dann Arlaub verlangen.
Begabte, fleißige und in ihrem Betragen muſterhafte Schülerinnen können ganze oder halbe Freiſtellen erhalten. Geſuche ſind an die Direktion zu richten. Es iſt dabei ein Vordruck zu benutzen, der bei dem Hausmeiſter zu erhalten iſt.— Die Freiſtellen werden auf ein Jahr vergeben. Sie ſind aber ſtets widerruflich und werden auch im Laufe des Jahres zurückge⸗ nommen, wenn Leiſtungen oder Betragen des Inhabers zu beanſtanden ſind. Die Geſuche müſſen jedes Jahr erneuert werden. Die Einreichung ſoll in dieſem Jahre bis ſpäteſtens 10. Mai er⸗ folgt ſein.
Aus den behördlichen Beſtimmungen über die Gewährung von Freiſtellen führen wir noch folgendes an:
An neu in die Schule eintretende Schülerinnen ſollen Freiſtellen im erſten Jahr nicht vergeben werden. Doch kann bei beſonders empfohlenen Schülerinnen eine Ausnahme gemacht werden. Es beſtehen keine Bedenken, mehreren Kindern derſelben Familie Freiſtellen zu ver⸗ leihen. Freiſtellen dürfen nur an ſolche Kinder verliehen werden, die im Betragen und in den Leiſtungen die Note 1 oder 2, in Aufmerkſamkeit mindeſtens 3 haben. Bei Schülern der ſechs oberſten Klaſſen(IIla— Ol) können die Leiſtungen auch mit 3 bezeichnet ſein.
. Bei der großen Zahl von Geſuchen um Freiſtellen können nur diejenigen Schülerinnen bedacht werden, die dieſen Anforderungen voll und ganz entſprechen.


