Jahrgang 
1927
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Das monatliche Schulgeld am Lyzeum und an der Studienanſtalt i. E. wird mit Wirkung

vom 1. April 1927 an wie folgt feſtgeſetzt:

Voller Satz

Ermäßigung bei gleichzeitiger Schul⸗ ausbildung von 2 und mehr Ge⸗ ſchwiſtern:

bei 2 Geſchwiſtern bei 3 Geſchwiſtern bei 4 Geſchwiſtern auf je.

bei 5 Geſchwiſtern auf je.. bei 6 und mehr Geſchwiſtern auf je

auf je. auf je.

Zür Schülerinnen, deren Eltern nicht

in Gießen

Für Schülerinnen, deren Eltern außerhalb Heſſens wohnen

wohnen

ar ſchen RM

1 RM RM 17,50 19,00 21,00 14,50 16,00 17,50 11,50 13,00 14,00

9,00 10,00 11,00 6,50 7,50 8,00 4,00 4,50 5,00

Für Kinder von Ausländern(Nichtdeutſchen) 32,00 RM

Die Schüler, die noch in der Schulausbildung befindliche Geſchwiſter haben, müſſen die amtlichen Beſcheinigungen der betr. Schulen bis ſpäteſtens 1. Juli dem Direktor einreichen,

andernfalls kann die Schulgeldermäßigung erſt vom I.

erfolgen.

des der Vorlage folgenden Monats

Das Porto für Mitteilungen an die Eltern, die im Intereſſe der Schülerinnen erfolgen,

haben die Eltern zu tragen.

Beginn des Anterrichts: Dienstag, den 26. April, 8½ Ahr.

Ferien im Schuljahr 1927:

Schulſchluß am Schulanfang am

Pfingſtferien 4. Juni 13. Juni Sommerferien 15. Juli 15. Auguſt Herbſtferien 28. September 10. Oktober

Weihnachtsferien 22.

Gießen, März 1927

Dezember 6. Januar

Die Direktion des Heſſiſchen Lyzeums u. der Studienanſtalt Dr. Kalbfleiſch.