Jahrgang 
1913
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2. Mitteilungen an die Eltern.

Eine allgemeine Mitteilung über die Gesundheit unserer Schülerinnen haben wir vorn schon gemacht(vgl. S. 4).

Am 20. Mai nahm Ferr Prof. Dr. Brüning eine Untersuchung freiwillig sich meldender Schülerinnen in Bezug auf Rückgratverkrümmung vor. Wie dankenswert eine solche Untersuchung ist, zeigt ihr Ergebnis, wonach 52 Mädchen als von der Norm ab- weichend befunden wurden; dabei haben sich in den mittleren und oberen Klassen schr viele Mädchen nicht untersuchen lassen.

Wir können den Eltern im Anschluss an diese Mitteilung nur empfehlen, darauf zu bestehen, dass die Mädchen so lange wie nur irgend mõglich den Schulranzen auf dem Rücken tragen, und dass sie bei den häuslichen Arbeiten auf ihre Körperhaltung achten. Die Schule lässt es an Ermahnungen in dieser Bezichung nicht fehlen, einen nennens- werten Erfolg haben wir freilich noch nicht erzielt, die Schülerinnen halten sich durchweg schr schlecht. Die Herrschaft über den eigenen Körper ist nicht nur vom gesundheit- lichen, sie ist auch vom erziehlichen Standpunket aus ausserordentlich wichtig. Deshalb richten wir an die Eltern nochmals die dringende Bitte, uns durch die häusliche Uber- wachung zu unterstützen, wenn wir ihren Kindern zu dieser Herrschaft verhelfen wollen.

Zu einer recht folgenschweren Ubertretung der Schulordnung haben schr viele Mütter ihre Töchter veranlasst, indem sie, einer höchst törichten Mode folgend, die Mädchen in Kleidern ohne Tasche in die Schule schickten. Die Kinder konnten also weder ihr Taschentuch in schicklicher Weise einstecken, noch ihr Geldtäschchen in sicherem Gewahrsam bei sich behalten; es blieb ihnen nichts übrig als ersteres im Gürtel, im Armel usw., letzteres in der Tasche des auf dem Flur abzulegenden Mantels aufeu- bewahren. Dieses aber ist aus wohlerwogenen Gründen ausdrücklich verboten. Die Folge der Ubertretung dieses Verbotes war, dass, wie schon zuvor, Schülerinnen der Versuchung erlagen, und wir eine Zeit lang dauernd Klagen über abhanden gekommenes Geld usw. hören mussten. Während wir also durch das oben erwähnte Verbot die Schwachen vor jeder Versuchung bewahren wollten und wollen, wurden viele, und besonders die älteren Schülerinnen, durch ihre Modekleidung gezwungen, unscrem Verbot und unserer guten Absicht entgegen zu handeln. Ohne es zu ahnen, haben also viele Mütter, dadurch dass sie mit der Kleidung ihrer Töchter der Mode fröhnten, dem Unrecht Vorschub ge- leistet. Wir bitten deshalb alle Mütter auf das allerdringendste, die Kleidung der Mädchen so zu wählen, dass sie sich in Zukunft mit den Vorschriften der Schule nicht in Wider- spruch zu setzen brauchen.

Gleichzeitig empfehlen wir den Eltern, sich von den Mädchen über den Verbrauch des Taschengeldes genau Rechenschaft geben zu lassen. Es ist doch wohl nicht im