Jahrgang 
1913
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8. Anmeldung.

Die Anmeldungen haben zu Beginn des Kalenderjahres zu geschehen. Nähere Bekanntmachung darüber ergeht rechtzeitig in den hiesigen Zeitungen. Das Schuljahr beginnt Montag, den 31. März, 10 Uhr.

Des Schulgeld der Höheren Mädchenschule beträgt für Klasse X V 06 M., für Klasse IV I 108 M., das der Erweiterten Mädchenschule für Klasse 8 b 5b 48 M., für

Klasse 4 b 1b 60 M. Für Auswärtige erhöht sich das Schulgeld in beiden Schulen um 12 M. in allen Klassen.

neue

Kinder, deren Eltern in Giessen wohnen, werden nur an Ostern aufgenommen.

In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälfte, und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5 vom Hundert der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind auch für Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten bei

Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion zu richten. Für die drei untersten klassen(Vorschule) Xa-YIIIa, Sb 6b bestehen keine Freistellen.

Giessen, 8. März 1913.

Grossh. Direktion der Höheren und Erweiterten Mädchenschule Dr. Störiko.