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sie zuerst privatim in Giessen und brachte dann die folgenden Jahre im Ausland, England und Italien, zu. Vom November 1809 bis Herbst 1901 war sie an der Hôheren Mäadchenschule in Giessen, teils zur Vertretung, teils mit der Führung einer Klasse betraut, von Herbst 1901 bis Ostern 1002 zur Vertretung an der hiesigen Volksschule.
Fräulein Paletta nahm vom 5.— 8. November an einem Kursus in Ham- burg teil, der über die neusten Bestrebungen auf dem Gebiet des Zeichenunter- richts aufklären sollte. Die Stadt gewährte ihr hierzu in dankenswerter Weise eine Beihilfe.
Zu seinem Bedauern musste der Unterzeichnete drei Wochen vor Beginn der Herbstferien mit Rücksicht auf seine Gesundheit Urlaub nehmen. In seinem Unterricht wurde er vom Kollegium, in der Verwaltung von Herrn Professor Dr. Buchhold vertreten.
Nach den Herbstferien musste Herr Mulch längere Zeit den Unterricht aussetzen wegen schwerer Krankheit in seiner Familie.
Nach Weihnachten zeigte das Kollegium infolge der heſtig auſtretenden Influenza wiederholt Lücken.
Auch die Gesundheit der Schülerinnen hätte besser sein dürfen. Keuch- husten und vor allen Dingen Masern verursachten längere Versäumnisse. In- dessen war der Verlauf dieser Krankheiten, ebenso der von vereinzelten Fällen von Scharlach, stets gut. Wenig erfreulich ist die auch in diesem Jahr recht beträchtliche Zahl von Schülerinnen, die mit Rucksicht auf ihr wenig befriedigendes Allgemeinbefinden(Nervosität und Blutarmut) auf Grund ärztlicher Zeugnisse von weniger oder mehr Fächern und auf kürzcre oder langere Zeit— viele sogar für das ganze Jahr— befreit werden mussten.
Ausgerechnet in Prozenten und auf die Höôchstbestände der Klassen waren befreit in Klasse I Il III IV V VI vII AIII IX X
o 27,27 16,13 26,53 21,27 8 7,7 2,63 0 0
in Klasse Ib 2b 3 b 4 b 5 b— 8 b
5,55 6,88 16 2,63 0
Es ist selbstverständlich, dass wir die Madchen nicht zwingen wollen, auf Kosten ihrer Gesundheit an allen Unterrichtsfächern teilzunehmen; andererseits muss nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass unser Lehrplan ein Ganzes bildet, aus dem ohne Schaden nicht dieses oder jenes Fach herausgerissen werden kann und darf, und dass bei ärztlich geforderten Befreiungen der Schule allein die Anordnungen im einzelnen vorbehalten bleiben mussen. Ebenso darf erwartet werden, dass die Madchen, denen die Schule einen Teil ihrer Pflichten erlässt, auch zu Hause die weitgehendste Schonung erfahren, dass nicht durch Privat- stunden die für die Schularbeit nôtige Frische gefahrdet, durch gesellschaftliche Leckerbissen der Hunger nach gesunder Schulkost verdorben wird.
Das Schulgeld fur Schülerinnen, deren Eltern nicht in Giessen wohnen, wurde auf Antrag der Stadt und mit Genchmigung des Ministeriums des Innern um 12 Mk. erhéht.
Die an den höheren Schulen unserer Stadt in den letzten Jahren übliche Verteilung der Ferien war nach der Meinung mancher Eltern unzweckmassig. Hauptsächlich wurde der zu spâte Anfang der Herbstferien bemângelt. Ein an


