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dass sie sich selbst ehren, wenn sie die Formen des Anstandes wahren. Indem wir nun noch einmal auf No. V unserer Schulordnung hinweisen(Progr. des Jahres 1896, S. 27; Separatabdruck S. 3) bemerken wir ganz besonders: wer vom Unterricht aus anderen als gesundheitlichen Gründen befreit sein will, hat dazu vorher die Erlaubnis einzuholen.(Vgl. a. a. 0 No. 2).
Das Kuratorium der höheren und erweiterten Mädchen-
schule bilden die Herren:
Oberbürgermeister Gnauth, Vorsitzender.
Beigeordneter Georgi,
Direktor Dr. Rausch,
Stadtverordneter Schiele.
Fabrikant L. Emmelius(Ersatzmann).
Direktor Dr. Stoeriko.


