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Anmeldung.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 18. April, morgens 8 Uhr mit der Bekanntgabe des Stundenplans. Die Anmeldungen für die höhere und die erweiterte Mädchen- schule erfolgen Montag, den 18. April, morgens von 10 bis 1 Uhr; die Kinder, die noch keine Schule besucht haben, werden für Klasse 10 der höheren und Klasse 8b der er- weiterten Mädchenschule im unteren Stock angemeldet. Dabei sind Impf- und Geburtsschein vorzulegen, bei Kindern, die über 12 Jahre alt sind, eine Bescheinigung über ge- schehene zweite Impfung. Ihre Anmeldung erfolgt im Zimmer des Unterzeichneten im II. Stock. Das Schulgeld der höheren Mädchenschule beträgt für Klasse X. IX und VIII 60 Mark. für Klasse VII, VI. V und IV 84 Mark, für Klasse III. II und I 108 Mark; das der erweiterten Mädchenschule für Klasse 8b, 7b u. 6b 36 Mark. für Klasse 5b u. 4b 48 Mark, für Klssse 3b, 2b u. 1b 60 Mark.
In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hältte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5 Prozent der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche
Freistellen sind— auch für Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten— bei Beginn des neuen Schuljahres an
die Direktion der höheren Mädchenschule zu richten. Für die 3 untersten Klassen(Vorschulen) X-VIII, 8b— 6b be- stehen keine Freistellen.
Giessen, im März 1898.
Die Grossh. Direktion der höheren Mädchenschule Dr. A. Stoeriko.


