Jahrgang 
1896
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In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für dus zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Schwestern, die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5% der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind auch für Schülerinnen, welche vorher eine Freistelle hatten bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion der höheren Mädchenschule zu richten. Für die 3 untersten Klassen(Vorschulen) XVIII, 8 b 6 b bestehen keine

Freistellen. III. Hausordnung.

1. Die Schülerinnen sollen nicht früher als 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts im Schulgebäude eintreffen.

2. Die Schülerinnen müssen unmittelbar nach dem Be- treten des Schulhauses ihre Kleidungsstücke an den dafür bestimmten Platz bringen. Hierautf haben sie sich ruhig in ihre Klasse zu begeben und ihren Platz einzunehmen.

3. In den Pausen begeben sich die Schülerinnen bei gutem Wetter ins Freie, bei schlechter Witterung auf die Korridore, gemäss den zu Anfang des Schuljahres mitzuteilenden näheren Bestimmungen.

4. Ohne besondere Erlaubnis seitens des die Aufsicht tührenden Lehrers, bezw. der damit betrauten Lehrererin oder des Klassenführers darf keine Schülerin während der Unterrichtszeit den Schulhof verlassen.

5. Für die Ordnung in den Klassenzimmern sorgen zwei wöchentlich wechselnde Ordnerinnen.

6. Im Bezug auf Bücher, Hefte und Utensilien für Schreiben. Zeichnen, Handarbeit sind die Schülerinnen an die Vorschrift der Schule gebunden. Aeltere Auflagen von Schulbüchern zu benutzen ist gestattet, wofern sie nicht so erheblich in ihrem Inhalte von den neueren abweichen, dass hierdurch die Gemeinsamkeit des Unterrichts in Frage gestellt wird. Es soll nicht mehr Schulmaterial mitgebracht werden, als erforderlich ist. Ueberflüssige Gegenstände mitzubringen ist untersagt.