mit der Schule erſcheint dann in der Vegel geboten. Erhalten Eltern keinen„blauen Brief“, ſo können ſie daraus kein Recht auf Verſetzung ableiten, da ja die Leiſtungen bis Oſtern nicht vorauszuſehen ſind, aber doch noch zu berückſichtigen ſind.
d) Das Rauchen(§ 21) an öffentlichen Orten iſt den Schülern im allgemeinen verboten.
e) Der Beſuch von Gaſtwirtſchaften und Kaffeehäuſern(§ 22) iſt den Schülern— auch während der Ferien— nur in Begleitung der Eltern oder deren Vertretern, den Primanern mit deren Erlaubnis geſtattet.
Beſtimmte Beobachtungen geben Veranlaſſung zu der dringenden Bitte, der Sportbegeiſterung und dem Zigarettenrauchen, dem Leſeſtoff und dem Umgang der Jugend die erforderliche Beachtung zu ſchenken. Uebermaß und Fehlgriffe in dieſen Dingen ſind häufig die Urſachen ernſter Schwierig⸗ keiten in der Schule.
6. Befreiungen von allgemein verbindlichem Unterricht können nur in dringenden Fällen und auf beſtimmt begrenzte Geit unter Vorlage eines gut begründeten ärztlichen Zeugniſſes durch die Direktion erfolgen. Vordrucke für ſolche Befreiungsgeſuche ſind bei der Direktion erhältlich.
7. Wahlfreier Unterricht. Die Kenntnis der Kurzſchrift wird künſtig von allen Be⸗ amten des Staates gefordert, ohne ihre Kenntnis erfolgt künftig keine Zulaſſung zum ſtaatlichen Vorbereitungsdienſt. Bei der hohen Wichtigkeit, die die Kurzſchrift für alle Berufsklaſſen hat, empfehlen wir dringend, daß ſich die Schüler an den von der Anſtalt in IIIb und IIIa koſtenlos eingerichteten wahlfreien Kurſen beteiligen.
Ebenſo dringend empfohlen wird die Teilnahme an dem in IIb beginnenden Lateinunterricht allen Schülern, denen dieſe Zuſatzleiſtung zugemutet werden kann. KRenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſind beſondeks für ſolche wichtig, die nach Durchlaufen der Schule ſich dem Studium widmen wollen. Für manche ſpätere Berufe ſind ſolche Kenntniſſe Vorbedingung; ein mindeſtens genügendes Urteil in Latein im NReifezeugnis der Oberrealſchule erfüllt dieſe Forderung oder erleichtert eine ſpätere Zuſatzprüfung(das ſog. große Latinum) ganz weſentlich.
Ein empfehlendes Wort möchten wir auch noch der Muſik widmen, trotz oder wegen Grammo⸗ phon und Radio. Unſer Schulorcheſter bietet den Fortgeſchrittenen eine ſchöne Gelegenheit, ſich im Zuſammenſpiel zu üben. Dr. Heil würde es beſonders begrüßen, wenn ſich Muſiker mit den klang⸗ vollen Inſtrumenten Cello und Viola einfänden.
8. Schriftliche Klaſſenarbeiten werden an beſtimmten Tagen in den Hauptfächern in der Klaſſe angefertigt und vom Lehrer korrigiert. Ein Unterſchreiben der Arbeiten wird nicht gefordert, dagegen dürfte es empfehlenswert ſein, wenn die Eltern die Noten der Arbeiten regelwäßig ver⸗ folgen. Die Heſte ſind dann in den Händen der Schüler, wenn ſich in dem betr. Fach im„Auf⸗ gabenheft“ der Eintrag„Verbeſſerung der Arbeit“ findet. Auch in das„Aufgabenheſt“, deſſen ge⸗ wiſſenhafte Führung von den Klaſſenlehrern überwacht wird, wollen die Eltern häufig Einſicht nehmen.
9. Urlaubsgeſuche bitten wir uns nicht mündlich durch die Schüler, ſondern ſchriſtlich zu⸗ kommen zu laſſen, und zwar ſo zeitig, daß die Schule Stellung dazu nehmen kann. Auf behörd⸗ liche Anordnung kann Urlaub im Anſchluß an die Ferien nur in ganz beſonders dringenden Fällen genehmigt werden.
10. Abgangszeugniſſe werden erſt ausgehändigt, wenn alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt ſind(Schulgeld, Rückgabe entliehener Bücher uſw.).
11. Radhalle und Milchfrühſtück. In der Radhalle können die vielen Räder in Einzel⸗ geſtellen leicht und ſicher untergebracht werden. Zur Verzinſung und allmählichen Tilgung der Koſten für die Geſtelle zahlt jeder Benutzer für das Schuljahr 2 RM., eine geringe Gebühr im Vergleich zu den ſonſt unvermeidlichen Beſchädigungen der Räder.
Eine Empfehlung des Milchfrühſtücks iſt wohl nicht nötig. Gedacht iſt es vor allem für die vielen Auswärtigen, denen zu ihren Frühſtücksbroten ein bekömmliches Getränk geboten werden ſoll.
12. Sprechſtunden. Zu erwünſchtem Rat und zur Aufklärung über Betragen und Leiſtungen der Schüler ſind die Lehrer gern bereit. Um Fehlgängen vorzubeugen und bei Erkundigungen über die Leiſtungen in verſchiedenen Fächern empfehlen wir dringend, den Beſuch 1— 2 Tage vorher durch die Schüler anzumelden und Wünſche wegen der Beſuchszeit zu äußern. Während der Unterrichtsſtunden können die Lehrer Beſuche nicht empfangen. Bei ſchriftlichen Anfragen bitten wir, uns die Antwort in knappſter Form zu geſtatten. Der Direktor iſt in der Regel täglich, außer Samstags, von 11 bis 12 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.— Zwecklos iſt es jedoch, wenn die Eltern(beſonders auf einen„blauen Brief“ hin) erſt kurz vor der Verſetzungskonferenz Schritte tun wollen. Solch verſpätete Beſuche bitten wir zu unterlaſſen.
Grünberg i. H. im März 1931. Die Direktion der Oberrealſchule:
Hüthwohl. 14


