ſich durch vorbildliches Betragen und beſonders gute Leiſtungen während des Schuljahres ausge⸗ zeichnet hatten. Es ſind dies: 1. In VI: Otto Walther, Lumda 11. Inllla: Otto Erb, Bleidenrod „Eliſabeth Anthes, Winnen 12.„ Ilb: Werner Eimer, Allendorf „Gertrud Kappes, Grünberg 13.„„ Heinrich Gerhardt, Nieder⸗Ohmen V:Kurt Gengnagel, Grünberg 14.„Ila:: Hans Georg Imhof, Friedrichshütte b. Laubach „Heinrich Liſtmann, Grünberg 15.„„ Friedrich Köttner, Vaitshain „Hilde Kohlbach, Grünberg 16.„„ Guſtav Reitz, Lehnheim „„ Marie Müller, Grünberg 17.„„ Lisbeth Repp, Grünberg „IV: Wilh. Reitz, Burg⸗Gemünden 18.„Ila:: Fritz Roth, Grünberg .„IIIb: Erwin Stein, Grünberg 19.„„ Berthold Wilhelm, Homberg „„ Irmgard Peters, Flenſungen 20.„lbe: Helene Neuß, Wetterfeld
Staatliche Erziehungsbeihilfen gemäß Artikel 146 Abſatz 3 der Reichsverfaſſung wurden auf unſeren Antrag 3 würdigen Schülern durch das Kultusminiſterium verliehen.
12. Der Oberrealſchulverein„Vegus“, der viele ehemalige Schüler und Angehörige unſerer Oberklaſſen als Mitglieder zählt, fügt als Anhang ſeinen Jahresbericht an. Der„Vegus hat ſich die Pflege wahrer Kameradſchaft und die Erhaltung der Beziehungen zur Schule als Ziel geſetzt, die Schule wird dieſen Beſtrebungen jederzeit ihre volle Unterſtützung gewähren.
VI. Mitteilungen an die Eltern.
1. Schulbeginn im kommenden Schuljahr. Die Aufnahme der Sextaner erfolgt am Mon⸗ tag, 28. April 1930, um 9 Uhr, der Unterricht beginnt in allen Klaſſen Dienstag, 29. April, um 7.45 Uhr. 2. Ferienordnung für 1930. Pfingſten: Schulſchluß am Samstag, 7. Juni nach der 5. Std.⸗ Wiederbeginn: Montag, 16. Juni.
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Sommer:„„ Frelitag, 11. Juli„„ 5.„„„ 11. Aug. Herbſt:»„ Samstag, 20. Sept.„„ 5.„.. 6. Okt. Weihnachten:„„ Samstag, 20. Dez.„„ 5.„„„ 5. Jan. Oſtern 1931:„„ Samstag, 28. März 1931.
3. Das Schulgeld beträgt monatlich:
Für die unteren 7„ und mittleren Klaſſen Für die oberen Klaſſen
Für Schüler, Für Schüler, Für Schüler, Für Schüler, deren Eltern deren Eltern nicht! deren Eltern deren Eltern nicht in Heſſen wohnen in Heſſen wohnen in Heſſen wohnen in Heſſen wohnen
Voller Satz............ 21 23 24 26 RM. Bei gleichz. Schulausbildung von:
2 Geſchwiſtern.......... 17 19 20 22„
3 Geſchwiſtern.......... 13 14 16 17„
4 Geſchwiſtern.......... 10 11 12 13„
5 Geſchwiſtern.......... 7 8 8 9„
6 und mehr Geſchwiſtern.... 4 5 5 6„
Die Ermäßigung tritt dabei auch ein, wenn die Schulausbildung eines der Geſchwiſter erfolgt auf einer anderen höheren Schule, einer Volksſchule(jedoch nicht Fortbildungsſchule), auf der Univerſität oder der Techniſchen Hochſchule. Fachſchulen u. dergl. bewirken nur dann eine Ermäßigung, wenn die betr. Schüler während des ganzen Jahres mindeſtens 18 Wochenſtunden Unterricht erhalten. Zwecks Feſt⸗ ſetzung des Schulgeldes laſſen wir zu Beginn des neuen Schuljahres Vordrucke durch die Eltern ausfüllen.
Das Schulgeld iſt bis Ende des Monats fällig. Leider mußten wir beobachten, daß die Zahlung oft ſehr verſpätet und unregelmäßig erfolgte. Unſere Kaſſe iſt durch das Kultusminiſterium angehalten, auf pünktliche Einhaltung des Fälligkeitstages zu ſehen. Vom 1. des folgenden Monats ab gilt das Schulgeld als gemahnt. Bei erfolgloſer Mahnung muß die Forderung am 10. dem Finanzamt Grün⸗ berg zur Beitreibung übergeben werden.
4. Freiſtellen können an begabte, ſtrebſame Kinder mit gutem Betragen verliehen werden, wenn die Eltern den Nachweis erbringen, daß ihnen die Zahlung des Schulgeldes ſchwer fällt oder unmög⸗
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