lich iſt. Die Verleihung erfolgt ſtets auf Widerruf und auf 1 Jahr. Seitherige Freiſtelleninhaber
müſſen ihre Geſuche auf Vordrucken, die von der Schule zu haben ſind, für das kommende Schuljahr
bis 12. Mai erneuern. An neu in die Schule eintretende Kinder ſoll im erſten Jahre in der Regel keine
Freiſtelle verliehen werden. Nach Anordnung des Kultusminiſteriums kommen nur ſolche Schüler in⸗
betracht, deren Fleiß nicht beanſtandet iſt und die in Betragen, in Aufmerkſamkeit und in den Leiſtun⸗
gen die Note 1 oder 2haben. Nur in den 3 oberen Klaſſen können die Leiſtungen auch mit 3 bezeichnet ſein.
Schüler der Unter⸗Sekunda und Ober⸗Tertia können beim Vorliegen ganz beſonderer Ver⸗ hältniſſe ausnahmsweiſe eine Freiſtelle erhalten, wenn ſie nur die Geſamtnote 3 erreicht haben.
5. Die Schulordnung für die höheren Schulen Heſſens, unterm 23. April 1928 durch das Kul⸗ tusminiſterium erlaſſen, befindet ſich in den Händen aller Eltern. Wir bitten auch an dieſer Stelle, genau Kenntnis zu nehmen, und weiſen nochmals ausdrücklich auf ſolgende Punkte hin:
a) Die Unfallverſicherung(§ 3). Die bei der Naſſauiſchen Landesverſicherungsbank laufende Verſicherung erliſcht mit dem Ende gegenwärtigen Schulſahres. Sobald uns über einen Neuab⸗ ſchluß durch das Kultusminiſterium Mitteilung zugeht, geben wir dieſe durch die Schüler an die Eltern weiter.— Wir bitten noch darum, jeden Unfall ſofort dem Direktor anzuzeigen, damit der Erſatzanſpruch rechtzeitig der Verſicherungsbank gemeldet werden kann. Verſpätete Anzeige hat in letzter Zeit wiederholt zur Ablehnung der Erſatzanſprüche geführt.
b) Auswärtige Schüler(§ 4) haben vor der Wahl und vor dem Wechſel einer Wohnung oder eines Koſthauſes der Direktion und dem Klaſſenführer hiervon Mitteilung zu machen.
—) Zeugniſſe(§ 19) erhalten die Schüler zu Herbſt und zu Oſtern. Außerdem richten wir etwa 8 Tage vor den Weihnachtsferien ſchriftliche Mitteilungen an die Eltern, deren Kinder in den Leiſtungen zurückgegangen oder in der Verſetzung gefährdet ſind. Eine Rückſprache mit der Schule erſcheint dann in der Regel geboten. Erhalten Eltern keinen„blauen Brief“, ſo können ſie daraus kein Recht auf Verſetzung ableiten, da ja die Leiſtungen bis Oſtern nicht vorauszuſehen, aber doch noch zu berückſichtigen ſind.
ch Das Rauchen(§ 21) an öffentlichen Orten iſt den Schülern im allgemeinen verboten.
e) Der Beſuch von Gaſtwirtſchaften und Kaffeehäuſern(§ 22) iſt den Schülern— auch wäh⸗ rend der Ferien— nur in Begleitung der Eltern oder deren Vertreter, den Primanern mit deren Erlaubnis geſtattet.
6. Befreiungen von allgemein verbindlichem Unterricht können nur in dringenden Fällen und auf beſtimmt begrenzte Zeit erfolgen unter Vorlage eines gut begründeten ärztlichen Zeugniſſes. Vor⸗ drucke zu ſolchen ſind bei der Direktion zu haben.
7. Wahlfreier Unterricht. Die Kenntnis der Kurzſchrift wird künftig von allen Be⸗ amten des Staates gefordert. Bei der hohen Wichtigkeit, die die Stenographie für alle Berufsklaſſen hat, empfehlen wir dringend, daß ſich die Schüler an den von der Anſtalt in IIIb bis IIb koſtenlos ein⸗ gerichteten wahlfreien Kurſen beteiligen. 3
Ebenſo dringend empfohlen wird die Teilnahme an dem in IIb beginnenden Lateinunterricht allen Schülern, denen dieſe Zuſatzleiſtung zugemutet werden kann. Kenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſind beſonders für ſolche wichtig, die nach Durchlaufen der Schule ſich dem Studium wid⸗ men wollen. Für manche ſpätere Berufe ſind ſolche Kenntniſſe Vorbedingung, ein mindeſtens genü⸗ gendes Urteil in Latein im Reifezeugnis der Oberrealſchule erfüllt dieſe Forderung.
Ein empfehlendes Wort möchten wir auch noch der Muſik widmen, trotz oder wegen Grammo⸗ phon und Radio. Unſer Schulorcheſter bietet den Fortgeſchrittenen eine ſchöne Gelegenheit, ſich im Zuſammenſpiel zu üben. Dr. Heil würde es beſonders begrüßen, wenn ſich demnächſt auch Muſiker mit den klangvollen Inſtrumenten Cello und Viola einfänden.
8. Schriftliche Klaſſenarbeiten werden an beſtimmten Tagen in den Hauptfächern in der Klaſſe angefertigt und vom Lehrer korrigiert. Ein Unterſchreiben der Arbeiten wird nicht gefordert, dagegen dürfte es empfehlenswert ſein, wenn die Eltern die Noten der Arbeiten regelmäßig verfol⸗ gen. Die Heſte ſind dann in den Händen der Schüler, wenn ſich in dem betr. Fach im„Aufgaben⸗ heft“ der Eintrag„Verbeſſerung der Arbeit’ findet. Auch in das„Aufgabenheſt“, deſſen gewiſſenhafte Führung von den Klaſſenlehrern überwacht wird, wollen die Eltern häufig Einſicht nehmen.
9. Urlaubsgeſuche bitten wir uns nicht mündlich durch die Schüler, ſondern ſchriftlich zukom⸗ men zu laſſen, und zwar ſo zeitig, daß die Schule Stellung dazu nehmen kann. Auf behördliche An⸗ ordnung kann Urlaub im Anſchluß an die Ferien nur in ganz beſonders dringenden Fällen genehmigt werden. 3
10. Abgangszeugniſſe werden erſt ausgehändigt, wenn alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt ſind(Schulgeld, Rückgabe entliehener Bücher uſw.).
11. Radhalle und Milchfrühſtück. Im Herbſt wurde ein beſonderer Raum als Rad⸗ halle eingerichtet, in dem die vielen Räder in Einzelgeſtellen leicht und ſicher unterzubringen ſind.
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