Jahrgang 
1882
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Ausflug der mittleren und unteren Klaſſen war dem Beſuche zweier Mitſchüler gewidmet, der Brüder Hoffmann aus Brensbach. Ein ſehr ſchöner und nicht anſtrengender Weg führte uns von Station Höchſt über Hum⸗ metroth in das Gerſprenzthal nach Brensbach, wo wir außer einem guten Mittageſſen bei Herrn Poſthalter Hoffmann zugleich auch Gelegenheit fanden, deſſen neu eingerichtete Molkerei zu beſichtigen, was allge⸗ meines Intereſſe erregte. Der Rückweg über den Zipfen wäre freilich in freundlicherer Erinnerung, wenn nicht durch die Unvorſichtigkeit zweier Schüler ein bedauerlicher Unfall eingetreten wäre, der einen derſelben außer den Schmerzen und 14tägigem Krankenlager den Daumen der linken Hand koſtete. Die begleitenden Lehrer waren die Herren Glaſer, Sturmfels, Ramge, Grenz und der Unterzeichnete. Außerdem machte Herr Vogel am 6. November mit der erſten Klaſſe eine mineralogiſche Excurſion nach dem Kupferbergwerk zu Sommerkahl in Bayern. Durch die freundliche Zuvorkommenheit des Herrn Oberſteigers Fiſcher, der den Schülern die Gewinnung des Kupfers aus den Erzen in eingehender Weiſe erläuterte, wurde den⸗ ſelben viel Intereſſantes und Lehrreiches geboten, und die zur Verfügung geſtellten Exemplare der Erze des Kupfers, ſowie des dargeſtellten Kupfers werden für die Sammlungen ein wertvolles Andenken bleiben. Kleinere Spaziergänge mit einzelnen Klaſſen wurden öfters ausgeführt.

7. Als zu Anfang des Schuljahres eine bedeutende Abnahme der Schülerzahl gegen die Vorjahre vor⸗ auszuſehen war, legte der Unterzeichnete ſeine Anſichten über die möglichen Urſachen derſelben in einem dem Referenten der Miniſterial⸗Abteilung für Schulangelegenheiten, Herrn Geheimen Oberſchulrat Becker, über⸗ reichten Promemoria nieder. Bald darauf, am 28. Mai, beehrten die Herrn Geh. Staatsrat Knorr und Geh. Oberſchulrat Becker die Schule mit ihrem Beſuch und wohnten dem Unterrichte in den verſchiedenen Klaſſen bei, worauf Herr Geh. Staatsrat Knorr im Einvernehmen mit Herrn Geh. Oberſchulrat Becker dem Unterzeichneten ſeine Befriedigung über den Zuſtand der Schule ausſprach. Eine mit dieſem Beſuch ver⸗ bundene Beſichtigung der in unſerm vorjährigen Programme als ungenügend bezeichneten Räumlichkeiten der Realſchule hatte zur Folge, daß durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums vom 2. Juli dem Stadt⸗ vorſtand die Herrichtung und Ueberlaſſung eines Locals im Rathauſe zu einem Zeichenſaale zur Pflicht gemacht wurde. Dieſer Zeichenſoal wurde nach den Herbſtferien in Gebrauch genommen, wodurch allerdings vorläufig dem dringendſten Bedürfniſſe genügt wurde. Ob derſelbe aber auch fernerhin für die Zwecke der Schule verwendbar ſein wird, erſcheint im Augenblick ſehr zweifelhaft.

8. Von einſchneidender Bedeutung für die Geſchichte der Anſtalt iſt ein Vorgang aus der zweiten Kammer der Stände vom 28. Februar l. J. Als an dieſem Tage das Budget der Realſchule für die Fi⸗ nanzperiode 188285 zur Beratung kam, nahm der Abgeordnete für Groß⸗Gerau, Herr Dr. Oſann zu Darmſtadt, Veranlaſſung, gegen die Realſchule zu Groß⸗Umſtadt die Beſchuldigung auszuſprechen, daß nach ihm gewordener Mitteilung dort in allzuſtarkem Maße die Strafe der körperlichen Züchtigung zur An⸗ wendung komme(Bericht der Darmſtädter Zeitung in Nr. 60, zweites Blatt), und der Abgeordnete für Groß⸗Umſtadt, in deſſen Begleitung an demſelben Tage ein ihm ſehr naheſtehendes Gemeinderatsmit⸗ glied aus Umſtadt in Darmſtadt geweſen iſt, und der in derſelben Sitzung eingehend über die Notwendig⸗ keit einer Herabminderung der Beitragspflicht der Gemeinde zu den Koſten der Realſchule geſprochen hatte, fand kein Wort der Abwehr gegen dieſe grave Beſchuldigung.

Wenn die dem Unterzeichneten durch ſeine amtliche Stellung auferlegten Pflichten ihm auch verbieten, der regierungsſeits zugeſagten Unterſuchung irgendwie vorzugreifen, ſo dürften doch wohl in einerChronik der Anſtalt die folgenden Bemerkungen am Platze ſein:

a) Dem Unterzeichneten ſind in den 5 Jahren ſeiner amtlichen Dienſtführung an hieſiger Realſchule im ganzen zwei Klagen wegen körperlicher Züchtigung eines Schülers von zuſtändiger Seite aus vorge⸗ bracht worden, die eine nicht etwa wegen des Maßes der Züchtigung, ſondern weil nach der Anſicht des Vaters der betreffende Schüler für eine Ohrfeige zu alt geweſen ſei; die zweite wegen einer Strafe, die der Unterzeichnete ſelbſt verfügt hatte, für die er alſo auch die amtliche Verantwortlichkeit voll und ganz über⸗ nahm. Beide Fälle liegen vor dem jetzt zu Ende gehenden Schuljahr.

b) Lag aus dem letzten Jahre wirklich ein Fall körperlicher Züchtigung, gegen welche Klage zu führen war, vor, ſo war dieſe Klage zunächſt bei der Direction der Realſchule und dann, falls dieſe es an dem geforderten Einſchreiten fehlen ließ, bei Großherzoglichem Miniſterium des Innern und der Juſtiz einzubringen. Weder das eine noch das andere ſſt geſchehen.

c) Es iſt unerhört und kann von dem Unterzeichneten nur als eine Verwirrung der Begriffe über das Weſen des Parlamentarismus bezeichnet werden, daß ein Landtagsabgeordneter, zumal aus einem andern Wahlkreis, einen bei den zuſtändigen Behörden nicht zur Anzeige und Unterſuchung gebrachten, ja nicht einmal zu deren Kenntnis gekommenen Fall auf