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Für die ſchriftlichen Arbeiten und Diktate gelten dieſelben Beſtimmungen wie im Franzöſiſchen.
b. Lektüre. Es werden zunächſt die im Elementarbuche enthaltenen Leſeſtücke benutzt. Später wird eine Chreſtomathie eingeführt. In Klaſſe II und namentlich in I ſind auch zuſammenhängende Werke zu leſen. Zu Sprechübungen bietet ſich hinlängliche Gelegenheit bei Behandlung der Grammatik und der Lektüre.
5. Geſchichte.
Die Schüler ſollen eine hinlängliche Kenntnis der wichtigſten hiſtoriſchen Thatſachen erwerben und den inneren Zuſammenhang derſelben nach Kräften erkennen lernen. Durch Bekanntwerden mit hervor⸗ ragenden Perſönlichkeiten und Handlungen ſollen Charakter und Gemüt gebildet und die Liebe zum Vaterlande geweckt werden.
Dem Unterricht iſt ein Lehrbuch zu Grunde zu legen. Die Schüler ſind von den unterſten Klaſſen an zu gewöhnen, den behandelten Stoff in zuſammenhängender Weiſe frei nachzuerzählen.
In den Klaſſen VI und V kommt die Geſchichte der alten Kulturvölker, namentlich die der Griechen und Römer, in einzelnen Bildern zur Behandlung.
In Klaſſe IV wird dann die Geſchichte der Römer bis zum Ausgang des weſtrömiſchen Reichs im Zuſammenhang durchgenommen.
Für die 3 oberen Klaſſen verteilt ſich der Stoff in folgender Weiſe:
Klaſſe III. Das Mittelalter bis Rudolf von Habsburg.
Klaſſe II. Geſchichte von Rudolf von Habsburg bis zum weſtfäliſchen Frieden.
Klaſſe I. Geſchichte vom weſtfäliſchen Frieden bis zur Gegenwart.
In dieſen 3 Klaſſen tritt die deutſche Geſchichte in den Vordergrund, wobei die Geſchichte des Großherzogtums Heſſen beſonders zu berückſichtigen iſt. Im Anſchluß an ſie kommt das Wichtigſte aus der Geſchichte der übrigen Völker zur Darſtellung.
6. Geographie.—
Das Ziel iſt: Ueberſichtliche Kenntnis der Erdoberfläche nach ihrer Geſtaltung, ihren Eigentümlichkeiten und wichtigſten Produkten, Bekanntſchaft mit der politiſchen Geographie und den Hauptlehren der phyſikaliſchen und mathemathiſchen Geographie.
Die Ueberladung der Schüler mit einer allzugroßen Fülle von politiſchem und ſtatiſtiſchem Material iſt zu vermeiden. Die wichtigſten Verkehrslinien, Eiſenbahnen, Kanäle u. ſ. w. ſind zu berückſichtigen. Mit dem geſchichtlichen Unterricht iſt angemeſſene Verbindung zu erhalten.
Zur Ausbildung der Vorſtellung dienen außer den Karten einfache Skizzen, welcher der Lehrer an der Tafel entwirft und auch von den Schülern entwerfen läßt.
Ein Lehrbuch iſt einzuführen.
Der Stoff vertheilt ſich in folgender Weiſe:.
Klaſſe VI. Feſtſtellung der geographiſchen Vorbegriffe. Es wird dabei von der Heimat ausgegangen, und das Großherzogtum Heſſen nebſt den anſtoßenden Länderteilen behandelt. Hieran ſchließt ſich eine überſichtliche Betrachtung der Erdoberfläche.
Klaſſe V. Deutſchland.
Klaſſe IV. Europa als Erdteil und die außerdeutſchen Länder Europas.
Klaſſe III. Die außereuropäiſchen Erdteile.
Klaſſe II. Allgemeine Wiederholung mit beſonderer Berückſichtigung Deutſchlands, bezw. des Groß⸗ herzogtums Heſſen.
Klaſſe I. Das Wichtigſte aus der mathematiſchen und phyſikaliſchen Geographie.
7. Mathematik.
Die Mathematik iſt der Lehrgegegenſtand, welcher neben der Grammatik ganz beſonders dazu berufen iſt, den Verſtand des Schülers zu bilden und ihn an ein ſtreng richtiges Denken und Schließen zu gewöhnen. Dies muß für die Methode des Unterrichts beſtimmend ſein. Es iſt auf allen Stufen darauf zu ſehen, daß der Schüler ſich den Stoff vollkommen zu eigen macht und den inneren Zuſammenhang faßt. Das Auffinden und Führen der Beweiſe und die Löſung zahlreicher Aufgaben müſſen dazu beitragen, daß dies Ziel erreicht wird. Hierbei iſt ſchon frühzeitig Sorge zu tragen, daß die Schüler lernen ſich ſelbſt zu helfen. Aufgaben,


