Jahrgang 
1882
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der Unterricht in der Naturgeſchichte Stoff liefert. In den Klaſſen IV und III werden die orthographiſchen und grammatiſchen Uebungen fortgeſetzt und zum Abſchluß gebracht. Die Aufſätze beſtehen in Erzählungen, Beſchreibungen, Vergleichungen, Ueberſetzungen und Bearbeitungen franzöſiſcher Stücke und Schilderungen. Die Aufſätze werden auf dieſer Stufe von dem Lehrer in der Schule nach Inhalt und Anordnung durch⸗ gearbeitet. In den beiden oberen Klaſſen wird den Schülern allmählich eine größere Selbſtändigkeit gelaſſen. Doch muß auch hier in der Regel eine Beſprechung des Stoffs vorausgehen. Die Themata ſind nur ſolchen Gebieten zu entnehmen, über die der Schüler durch den ſeither genoſſenen Unterricht einen genügenden Ueberblick gewonnen hat. 3. Franzöſiſche Sprache.

Das Lehrziel iſt folgendes: Die Schüler ſollen das Franzöſiſche richtig ausſprechen lernen, mit den Hauptregeln der Grammatik vertraut werden, ſich einen genügenden Wortſchatz aneignen und auch einige Gewandtheit im mündlichen Gebrauch der Sprache erlangen. Sie ſollen ferner mit einigen Stücken der franzöſiſchen Literatur bekannt gemacht werden und die Fähigkeit erlangen, einen nicht allzuſchweren Schriftſteller harferdereitnng kurſoriſch zu leſen, und einfachere deutſche Stücke grammatiſch richtig ins Franzöſiſche zu überſetzen.

Der Unterricht im Franzöſiſchen ſoll im engſten Anſchluß an das Deutſche die Grundlage für die grammatiſche Ausbildung überhaupt liefern.

a. Grammatik. In den Klaſſen VI und V werden mit Benutzung eines Elementarbuchs die Regeln der Ausſprache, die ganze regelmäßige Formenlehre, die gebräuchlichſten unregelmäßigen Zeitwörter und einige wichtigere Sätze der Syntax durch fortgeſetzte mündliche und ſchriftliche Uebung eingeprägt. Von Klaſſe IV an wird eine Granmmeatik eingeführt, die zugleich hinreichenden Uebungsſtoff enthält. Unter beſtändiger Wiederholung des bereits behandelten grammatiſchen Stoffes ſind an der Hand der Grammatik zunächſt in der Klaſſe IV die unregelmäßigen Zeitwörter, die Verbindung der Verben mit avoir und étre, ſowie die unperſönlichen und reflexiven Zeitwörter einzuprägen. In Klaſſe III folgt eine eingehende Formenlehre des Subſtantivs, Adjectivs und Adverbs, die Einübung der Zahlwörter und der Präpoſitionen, ſowie die Regeln über die Wortſtellung. In den Klaſſen II und I wird die Syntax gelehrt und zum Abſchluß gebracht. In der Klaſſe II wird zunächſt die Tempus⸗ und Moduslehre behandelt.

Der Lehrſtoff der Grammatik wird durch Ueberſetzen der in derſelben enthaltenen Uebungsſtücke und bei der Lektüre den Schülern zu eigen gemacht. In den oberſten Klaſſen werden auch zuſammenhängende deutſche Stücke ins Franzöſiſche überſetzt.

b. Schriftliche Arbeiten. Die in beſtimmten Zeiträumen anzufertigenden ſchriftlichen Arbeiten

ſind ſämtlich von dem Lehrer zu korrigieren. Dieſelben ſollen abwechſelnd häusliche Exercitien ſein, deren Stoff dem Uebungsbuch entnommen worden, oder Ertemporalien, die ſich beſonders an die franzöſiſchen Stücke des Uebungsbuches oder an die Lektüre anſchließen, und für die der Schüler ſich vorzubereiten vermag.

Durch alle Klaſſen hindurch werden franzöſiſche Diktate in aufſteigender Schwierigkeit gegeben, um das Ohr zu üben und die Orthographie zu befeſtigen.

c. Lektüre. In den Klaſſen VI und V werden die im Uebungsbuch enthaltenen Stücke benutzt. Von Klaſſe IV an kommt eine Chreſtomathie zur Anwendung. In der für die beiden Oberklaſſen beſtimmten müſſen die bedeutendſten Repräſentanten der franzöſiſchen Literatur durch größere Stücke vertreten ſein. In beiden Klaſſen ſind außerdem einige zuſammenhängende Werke durchzunehmen namentlich iſt in Klaſſe I ein franzöſiſches Drama zu leſen.

Die Sprechübungen ſind an die Behandlung des grammatiſchen Stoffs und der Leſeſtücke anzuknüpfen.

4. Engliſche Sprache.

Die Schüler ſollen Sicherheit in der Ausſprache gewinnen, ſich die wichtigſten Regeln der Grammatik aneignen und außerdem ſo weit gebracht werden, daß ſie leichtere proſaiſche und poetiſche Werke der engliſchen Literatur verſtehen und einfachere deutſche Stücke mündlich und ſchriftlich ins Engliſche übeſetzen können. 3

a. Grammatik und ſchriftliche Arbeiten. In Klaſſe IV und III iſt zunächſt die Ausſprache zu üben. Außerdem werden mit Benutzung eines Elementarbuchs die Formenlehre und die wichtigſten Regeln der Syntax eingeprägt. In Klaſſe II und I wird mit Benutzung einer ſyſtematiſchen Grammatik der in den vorhergehenden Klaſſen durchgenommene Stoff repetiert und der Unterricht in der Grammatik zum Abſchluß gebracht.

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