Jahrgang 
1904
Einzelbild herunterladen

. 2

Dache die Kinder der verſchiedenen Familien wiederzuſammengeführt, welche noch ein Jahr zuvor infolge ihrer Sonderbeſtrebungen auf dem Gebiete des Privatſchulweſens in offner Fehde gelebt hatten.

Als Leiter und Lehrer nahm der Mitprediger Ritſert nunmehr ſeine Tätigkeit an der Anſtalt auf. Ihm zur Seite ſtand als Lehrer der Real⸗ wiſſenſchaften Wilhelm Becker aus Darmſtadt, welcher für dieſe Stelle von Profeſſor Külp, dem Direktor der dortigen höheren Gewerbeſchule, be ſonders warm empfohlen worden war. Derſelbe war zuvor ein Jahr lang an dem Dr. Kayſerſchen Privatinſtitut in Heidelberg als Lehrer tätig geweſen.

Den Geſangsunterricht ſollte ein Lehrer an der Volksſchule übernehmen. Urſprünglich war für dieſen Poſten der Lehrer der erſten Knabenklaſſe J. L. Becht vorgeſehen. Jedoch infolge eingetretener Mißhelligkeiten wurde er dem Lehrer Ganzert übertragen.

Untergebracht war die Anſtalt in dem Wohnhauſe, welches damals dem Mitprediger als Dienſtwohnung angewieſen war. Es befindet ſich auf der Ecke der Schleier- und Gartenſtraße. In demſelben war bis dahin die erſte Mädchenklaſſe der Volksſchule, welche der Mitprediger als praeceptor literatus zu unterrichten hatte, untergebracht. Nach deren Aufhebung wurde die höhere Bürgerſchule in dieſes Haus aufgenommen. Die eine Klaſſe bezog den verfügbar gewordenen Raum, für die andere ſtellte der Mitprediger Ritſert gegen einen jährlichen Mietpreis von fünfzig Gulden ein weiteres Zimmer zur Verfügung. Für die Heizung hatte er Sorge zu tragen. Er empfing dafür eine jährliche Vergütung von ebenfalls fünfzig Gulden.

Seine Gehaltsbezüge als praeceptor literatus waren ebenſo geregelt wie diejenigen der übrigen Volksſchullehrer. Dieſelben erhielten an Schul und Holzgeld von jedem ſchulpflichtigen Knaben 1 Gulden 3 Kreuzer, von jedem ſchulpflichtigen Mädchen 1 Gulden 30 Kreuzer fürs Jahr, wobei ganz außer Betracht blieb, welche Schule dieſe Kinder beſuchten. Obgleich Mit prediger Ritſert Unterricht in der erſten Mädchenklaſſe erteilte, ſtand ihm doch nur ein Anteil an dem Betrag zu, welcher für die ſchulpflichtigen Knaben an Schulgeld entrichtet werden mußte, weil er nach den geſetzlichen Beſtimmungen eigentlich die erſte Knabenklaſſe zu unterrichten gehabt hätte. Durch die Anderung ſeines ſeitherigen Dienſtverhältniſſes wurde an ſeinen Gehaltsverhältniſſen nichts geändert, denn für den ihm erwachſenen Verluſt an Schulgeld wurde er durch eine Zulage von hundert Gulden vollkommen entſchädigt. Leider iſt aus den Akten unſerer Anſtalt nicht zu erſehen, welche Beſoldung er für die ihm außerdem noch obliegenden geiſtlichen Verrichtungen bezog. Es ließ ſich daher auch nicht ermitteln, welchen Gehalt der Mitprediger Ritſert für ſeine verſchiedenartigen Dienſtleiſtungen insgeſamt empfing.

Als Beſoldung für den proviſoriſch angeſtellten Lehrer für Real⸗ wiſſenſchaften waren im Voranſchlag 500 Gulden vorgeſehen, es wurde

6 16