namens Kühn aus Seeheim auserſehen worden. Derſelbe hatte zwar die Staatsprüfung noch nicht abgelegt, ſtand aber damals im Begriff, ſich derſelben noch im Laufe desſelben Jahres zu unterziehen.
Auf die Eingabe des Pfarrers und Inſpektors Welcker und den Bericht des Großh. Landrates Heim zu Dornberg erhielt dieſe Anſtalt durch den Großh. Heſſiſchen Kirchen- und Schulrat der Provinz Starkenburg proteſtantiſchen Teiles die behördliche Genehmigung. Denn in jener Ein— gabe war ausgeführt, daß ein jeder Familienvater verbunden iſt, ſeinen Kindern eine ſolche Erziehung zu geben, wodurch ſie in den Stand geſetzt werden, die Staatszwecke zu befördern, daß der Staat berechtigt iſt, alle Erziehungsanſtalten zu überwachen, daß aber auch jeder Staatsbürger die Freibeit hat, die Erziehung ſeiner Kinder ſelbſt zu leiten oder die Leitung derſelben einem Manne anzuvertrauen, der ſein Zutrauen genießt.“ Daß nach ſolchen trefflichen Ausführungen die behördliche Genehmigung zur Annahme eines Privatlehrers nicht verſagt wurde, ſtand außer allem Zweifel. Allein die Gründung einer Privatlehranſtalt bedingte einen Ein⸗ griff in die Rechte der Volksſchule. Denn die Gehaltsbezüge der Lehrer ſetzten ſich in damaliger Zeit aus einem Schul- und Holzgeld zuſammen, welches von jedem Schüler alljährlich in einem geſetzlich feſtgelegten Be— trag erhoben wurde. Der Uebertritt eines Schülers aus der Volksſchule in eine Privatanſtalt hatte demnach eine Benachteiligung der Volksſchul— lehrer zur Folge. Da jedoch die allgemeine Schulordnung die Eltern der— jenigen Kinder, welche eine Anſtalt mit anderen Unterrichtszwecken, wie ſie die Volksſchule verfolgt, beſuchen, von der Entrichtung des allgemeinen Schulgeldes freiſpricht, ſo ſtand auch in dieſer Beziehung der Gründung der Privatſchule kein Hindernis mehr im Wege. So trat ſie denn zu Oſtern 1832 ins Leben. Trotz ſeiner ſchönen Erfolge mußte Kühn „wegen äußerer Verhältniſſe“ ſeine Tätigkeit an der Schule zu Weih⸗ nachten desſelben Jahres ſchon wieder aufgeben. An ſeiner Stelle über⸗ nahm J. L. Becht, welcher ſeit Pfingſten 1832 die neuerrichtete dritte ſtädtiſche Lehrerſtelle verſah, den Unterricht an der Privatſchule, allein auch ihm traten bei der Ausübung ſeiner Tätigkeit äußere Hinderniſſe in den Weg, ſo daß er nicht einmal ſo lange als ſein Vorgänger Unter⸗ richt an dieſer Anſtalt erteilen konnte.
Nach kurzem Beſtehen mußte die Privatſchule wieder aufgehoben werden. Damit war doch keineswegs das Bedürfnis noch einer derartigen Anſtalt beſeitigt, ſondern es trat nach einiger Zeit wieder um ſo lebhafter hervor. So traten denn im Herbſt 1835 zehn hieſige„Honoratioren“
zuſammen, um ihre Kinder von einem Privatlehrer gemeinſchaftlich unter— richten zu laſſen. Zu dieſem Zweck hatten ſie den Kandidaten der Theologie Carl Schwalbach angenommen, welchem es in kürzeſter Friſt gelang,
dem neuen Unternehmen viele Freunde und Gönner nicht nur in Groß⸗Gerau
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