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5. Am 27. Juni 1903 beſichtigte der nunmehr verblichene hochwürdige Herr Biſchof D. Brück von Mainz den katholiſchen Religionsunterricht.
6. Am 22. Oktober 1903 wohnte Herr Geh. Oberſchulrat Nodnagel dem Unterricht in mehreren Klaſſen bei..
7. Am 7. März 1904 fand unter dem Vorſitz des Herrn Oberſchulrat Dr. Scheunemann die mündliche Reifeprüfung an dem Realgymnaſium ſtatt. Die 21 Schüler der Oberprima beſtanden die Prüfung; 8 waren von der mündlichen Prüfung befreit.
8. Der Geſundheitszuſtand der Schüler war im allgemeinen gut; nur hatte die 3. Vorſchulklaſſe infolge einer Maſernepidemie im November und Dezember einen ſchwachen Beſtand aufzuweiſen.
9. Für die unſeren Sammlungen zugewandten Geſchenke ſprechen wir auch an dieſer Stelle den freundlichen Gebern verbindlichſten Dank aus.
V.
1. Das folgende Ausſchreiben Großh. Miniſteriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 26. November 1901, die Befreiung von der Fortbildungsſchule, bezw. den Austritt von Schülern aus höheren Lehranſtalten betreffend, bringen wir nochmals zur Kenntnis:
Schüler der Gymnaſien, Realgymnaſien, Oberrealſchulen, Realſchulen und höheren Bürgerſchulen, welche nach Ablauf des achten Schuljahres austreten, ſind von der Fortbildungs⸗ ſchulpflicht nur dann entbunden, wenn ſie mindeſtens ein Jahr lang der Obertertia angehört haben.
2. Die Ferien verteilen ſich im Schuljahr 1904/05 folgendermaßen:
a) Oſterferien: 27. März bis 10. April 1904;
b) Pfingſtferien: 22. bis 29. Mai 1904;
c) Herbſtferien: 7. Auguſt bis 18. September 1904;
d) Weihnachtsferien: 22. Dezember 1904 bis 4. Januar 1905.


