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namentlich die Familien des Bürgerstandes, Antheil. Nur diejenigen, welchen der Zutritt zu den öffentlichen Heiligthümern und zu der Agora verschlossen war, z. B. die Blutbefleckten und driuor waren nicht dazu berechtigt. Vergl. Lys. c. Agorat. p. 500. und die Stellen aus Antokides und Demosthenes bei Hermann. Staatsalterth.§. 124. N. 9 u. 10. S. 275. Selbst die vielbeschäftigten Landbewohner von Attika, die sonst nur wenig oder gar nicht zur Stadt kamen, versäumten es nicht, am Tage der Procession zu erscheinen, um wenigstens die Pracht des Peplos zu be- trachten, und giengen dann sogleich wieder in die Heimath an ihre Ge- schäfte zurück. Plaut. Merc. I. 1, 66. 3
Auſser der Bevölkerung von Attika betheiligten sich aber auch aus- würtige Städte bei der Feier der groſsen Panathenäen. Sie sandten zu diesem Behufe eigne heilige Abgeordnete(Heooi) nach Athen, welche der Göttin im Namen und Auftrage ihrer Vaterstädte ein Opfer zu bringen hatten. Da diese Städte in der Regel Alles aufboten, was ihnen der Besitz reicher Mittel gestattete, namentlich prachtvolle Gefälse und sonstiges Schaugepränge und mancherlei Schmucksachen hinsandten, so war es ganz natürlieh, daſs auch diese Theorieen ungemein viel zur Vergröſserung und Erweiterung des Opfers und zur Verherrlichung und glünzenderen Ausstat- tung der Procession beitrugen. Aufserdem kamen aber auch viele Bewohner aus den verschiedenen Städten von Hellas ohne eigentlichen officiellen Charakter azu dem Feste, die sich nach Umständen mehr oder weniger für ihre Person bei der Procession betheiligten.
Was nun die Art und Weise betrifft, in welcher zunächst die Attische Bürgerschaft ihre thätige Theilnahme dabei bewies, so ist darüber noch Folgendes insonderheit zu merken. Eine ganz besondere Zierde der Pro- cession war der Aufzug der bürgerlichen Reiter. Nicht nur die Schönheit und edle Haltung der Männer und Rosse, sondern auch die Pracht und Herrlichkeit der Rüstungen gewührte einen überraschend bezaubernden Anblick. Die Reiter erschienen dabei unter Anführung ihrer beiden Hip- parchen und 10 Phylarchen in ihrem prachtvollen Staatsgewand zu Pferde, und zwar im Paradegalopp. Damit die hierbei üblichen militärischen Evo- lutionen, welche vorzugsweise über die Agora und um die dort befindlichen Tempel und Götterbilder unternommen wurden, mit der gehörigen Geschick- lichkeit, Präcision und Eleganz ausgeführt werden konnten, so waren schon lange vorher die nöthigen Anstalten getroffen worden. Abgesehen von der kostspieligen Unterhaltung war auch eine lange mühsame Ausbildung dieser Reiterei erforderlich. Daſs man dabei eine sorgsame Auswahl von Mann und Roſs treffen mufste, versteht sich von selbst. Bei der Wahl der Pferde, auf welchen diese Reiterei erschien, welche Processionsrosse(oeινο Lrrο⁴*) hiefsen, und sich durch ganz besondere Eigenschaften nicht nur von den Zug- und Lastpferden(&νο οε), sondern sogar von den eigentlichen Schlacht- rossen(rolettzods ir-rεςε) unterscheiden mufsten, sah man ganz besonders auf Stärke und schöne Haltung des Leibes, nicht minder aber zur Er- reichung eines so wichtigen Zweckes auch auf Feuer und Muth und gutes und frommes Temperament.(Pollux. I. 211. 9 d4 o*trς Larrog 1Tε⁵‿ο r Pyr neydgg ¹ Gοα b9 ον ra. aus Xenoph. art. eq. 11, 1.)


