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Euth. Zum Fliegen fehlt ihm freilich viel, da er schon ein gar alter Mann ist.
Sokr. Wer ist denn derselbe?
Euth. Mein eigner Vater(19).
Sokr. Dein eigner Vater, mein Bester?
Euth. Ja allerdings.
Sokr. Was ist denn eigentlich die Anschuldigung und worauf geht die Klage?
Euth. Auf Todtschlag, o Sokrates.
Sokr. O Herakles(20)! Sicherlich, o Euthyphron, wissen wohl die meisten Leute gar nicht, wie sich das eigent- lich recht verhält. Ich glaube nämlich nicht, dafs dieses gerade der Erste Beste recht zu betreiben vermag, sondern nur Einer, der es doch schon weit in der Weisheit gebracht hat.
Euth. Weit gewils, bei Zeus, o Sokrates.
Sokr. Es ist also wohl einer deiner nahen Angehörigen, der durch deinen Vater ums Leben gekommen ist. Oder es versteht sich das von selbst. Denn um eines Fremden willen würdest du ihn doch gewiſs nicht wegen Todtschlags belangen.
Euth. Zum Lachen ist es, o Sokrates, dafs du glaubst, es mache irgend einen Unterschied, ob der Getödtete ein Fremder oder ein naher Angehöriger sei, ob man im Gegen- theil nicht allein das zu beachten habe, ob der Tödtende mit Recht getödtet habe, oder ob nicht, und wenn mit Recht, ob man ihn gehn zu lassen, wenn aber nicht, ihn zu belangen habe, sogar in dem Fall, dafs der Todtschläger dein Haus- freund und Tischgenosse wäre. Denn als gleich groſs er- scheint ja die Befleckung, wenn man wissentlich mit einem solchen Menschen zusammenlebt, ohne dafs man sich selbst und ihn durch Belangung vor Gericht von der Schuld rei- nigt(21). Im Uebrigen war der Getödtete ein Dienstmann(22) von mir, und als wir auf Naxos(23) den Landbau trieben, arbeitete er dort bei uns auf dem Taglohn. Im trunkenen Zustande nun geräth er in Zorn über einen unserer Knechte, und macht ihm den Garaus. Der Vater also läfst ihn an Händen und Füſsen zusammenbinden(24) und in eine


