Jahrgang 
1850
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hingeschiedene ohnehin selbst ein Mörder gewesen. Eine Verletzung der heiligsten Rechte und Pflichten aber sei es, dafs ein Sohn den Vater wegen eines angeblichen Mordes vor Gericht stelle. Auch Sokrates gesteht, dals er seine groſsen Bedenklichkeiten bei einer so verwickelten Sache habe, und dafs ein hoher Grad von Einsicht und Beurtheilungsgabe dazu gehöre, eine richtige Entscheidung über den vorliegenden Fall abzugeben. Er wendet sich daher mit der Frage an Euthyphron: ob er sich denn wirklich so genau auf das Wesen der göttlichen Dinge und auf das, was fromm und ruchlos sei, verstehe, um hierin einer völlig richtigen Ueberzeugung zu fol- gen; und ob er gar kein Bedenken habe, dadurch, daſs er seinen eignen Vater vor Gericht stelle, selbst eine ruchlose That zu begehen? Voll dünkelhaften Selbstvertrauens und mit einem gewissen beleidigten Stolz be- antwortet Euthyphron diese Frage mit der Erklärung: er verstehe sich allerdings auf die göttlichen Dinge, wisse besser, was fromm und ruchlos sei, als Menschen vom gewöhnlichen Schlage, und habe die feste Ueberzeu- gung, durch seine Anklage nichts Frevelhaftes zu unternehmen. Nach diesen mit so groſser Zuversicht ausgesprochenen Versicherungen muſste Sokrates natärlich eine hohe Meinung von der Weisheit des Euthyphron bekommen. Er will daher auch die ihm gebotene Gelegenheit nicht vorbei- gehen lassen, den allenfalls für sich zu hoffenden Nutzen daraus zu ziehen, und ist entschlossen, Euthyphrons Schüler zu werden. Dieses will er näm- lich als Mittel zu dem Zweck benutzen, von dem von Seiten des Meletos gegen ihn anhängig gemachten Rechtsstreit befreit zu werden. An diesen will er sich daher auch persönlich wenden, und ihm die geeigneten Vor- schläge machen. Erkenne dieser Euthyphrons Weisheit in derartigen Dingen an, so möge er auch den Schüler desselben, ihn den Sokrates, nun nicht weiter mehr verfolgen; sei dieses aber nicht der Fall, so möge er jenen als den Lehrer des Sokrates vor Gericht ziehen. Euthyphron versichert, dals ihm davor durchaus nicht bange sei. Sollte sich Meletos daher wirklich unterstehen, ihn in diesem Fall gerichtlich zu verfolgen, so werde er den- selben sofort an seiner schwachen Seite ergreifen, und der Sache eine solche Wendung au geben wissen, daſs nicht er, sondern Jener in Gefahr komme. Pag. 2 5 C.(oder Cap. I. bis V. med.)

B. Wissenschaftlieher Theil des Gespräches.

Sokrates verlangt nun Belehrung, und Euthyphron soll angeben, worin das Gottesfürchtige und das Gottlose(r ude,2al 16 4Ge,εεε) bestehe, und was das Fromme und was das Ruchlose(r ⁶⁴νον 2α‿ τ ⁴νσιον) sei. Statt des eigentlichen Begriffs von dem Frommen giebt aber Euthyphron nur einen Fall(eine einzelne Erscheinungsweise) an, worin dasselbe enthalten ist. Als fromm bezeichnet er das, was er eben thue; man müsse jeden Debel- thäter, der entweder dureh Mord oder Tempelraub oder sonst etwas derglei- chen sündige, und wenn es selbst Vater oder Mutter wären, vor Gericht ziehen. Solche in dem angegebenen Fall nicht zu belangen, würe Pflicht- vergessenheit. Als Beweis für die Wahrheit und Richtigkeit dieser Behaup- tung führt er den Zeus und dessen Vater an, die ihre unrecht handelnden Väter ebenfalls gezüchtigt hätten. Diese Erklärung genügt indessen dem