Platons Euthyphron.
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Inhalt. A. Geschichtlicher Theil des Gespräches.
Euthyphron, aus dem zur Phyle Akamantis gehörenden Demos Pro- spalta, ein Wahrsager, kommt mit dem Sokrates bei der Halle des Basileus zusammen, und drückt seine Verwunderung darüber aus, daſs derselbe seinen bisherigen Aufenthaltsort, das Lykeion, verlassen habe, und nun an dem Orte weile, wo in der Regel nur Processe über Religionsfrevel und Gott- losigkeit, Mord und Todtschlag verhandelt würden. Sokrates giebt ihm hierüber den gewünschten Aufschluſs und sagt, er sei von einem jungen, sonst unbekannten, Menschen, dem Pitthier Meletos, förmlich vor Gericht gestellt worden, weil er neue Götter erdichte, nicht an die alten glaube, und dadurch die Jugend verderbe. Nach dieser Erklärung fragt Sokrates den Euthyphron, was Exr für eine Rechtssachfe hier abzumachen habe; ob er als Beklagter oder als Ankläger auftrete? Euthyphron erwiedert, er sei in kei- ner geringeren Absicht hier, als seinen eignen Vater wegen Todtschlags gerichtlich zu belangen. Die Ursache seiner Anklage sei folgender Vorfall. Sie hätten vor längerer Zeit auf Naxos den Landbau betrieben, und bei die- ser Gelegenheit sei einer seiner Dienstleute im Zustande der Trunkenheit über einen ihrer Knechte in Zorn gerathen und habe denselben erschlagen. Sein Vater habe den Thäter sofort an Händen und Fülsen binden, in eine Grube werfen, und einen Boten an den Exegeten abgehen lassen, um sich zu erkundigen, was unter diesen Umständen zu thun sei. Ulerdesson habe sich sein Vater nicht weiter um den Gebundenen bekümmert, habe ihn im Gegentheil wie einen Mörder gänzlich vernachlässigt, und 8 als etwas ganz Gleichgültiges betrachtet, wenn derselbe das Leben dabei verlieren Sollte. Dieses sei nun auch wirklich eingetreten, denn in Folge von Hunger, Kälte und den angelegten Fesseln habe der Unglückliche den Geist aufgegeben, bevor der abgesendete Bote mit den gewünschten Aufschlüssen von dem Exegeten zurückgekommen wäre. Unter so bewandten Umständen hält Euthyphron eine gerichtliche Belangung seines Vaters für durchaus gerecht- fertigt. Dieser aber,(Euthyphrons Vater,) so wie die übrigen Angehörigen der Familie, sind in hohem Grade darüber aufgebracht. Nach ihren An- sichten habe derselbe durchaus keinen Mord begangen; hätte er sich aber dessen wirklich schuldig gemacht, so würe durchaus kein Grund vorhanden gewesen, sich weiter um einen solchen Menschen zu kümmern, da der Da-
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