Jahrgang 
1862
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I.. Die höhere landwirthſchaftliche Lehranſtalt in Gießen.

§. 1. Dieſe Anſtalt bezweckt:

1) gut vorgebildeten Landwirthen, behufs felbſtftändiger Führung einer Gutswirthſchaft, die erforderliche allgemeine und höhere fachlich⸗wiſſenſchaftliche Bildung zu geben;

2) großen Grundbeſitzern, welche dereinſt nicht ſelbſtthätig zu wirthſchaften wünſchen, die Gelegenheit zu bieten, ſich, neben ihren eigentlichen Studien, diejenigen Kenntniſſe aus der praktiſchen und wiſſenſchaftlichen Landwirthſchaft zu erwerben, deren ſte zur Verwaltung ihres Vermögens bedürfen;

3) künftigen Oekonomie⸗Kommiſſarien neben den auf der Univer⸗ ſttät bisher ſchon gehaltenen kameraliſtiſchen und forſtwirth⸗ ſchaftlichen Vorleſungen auch ſolche über die Landwirthſchaft zu bieten, dieſelben auf die Praxis anzuwenden und in letzterer Gelegenheit zur Uebung zu geben;

4) ſtudierenden Forſtwirthen, Kameraliſten und künftigen Ver⸗ waltungsbeamten in mehr enchelopädiſchen Vorträgen die Eigenthümlichkeiten des landwirthſchaftlichen Betriebs vor Augen zu führen oder, auf Wunſch, auch vollſtändigen land⸗ wirthſchaftlichen Unterricht zu ertheilen;

5) Denen, welche ſich zum Lehrer der Landwirthſchaft ausbilden wollen, eine vollſtändige Gelegenheit zur Ausbildung zu ver⸗