Leistungen schon aus den Ergeb- nissen der schriftlichen Arbeiten zu erkennen glauben, sollen sie sich auf Erklärungen und Vertröstungen durch die Kinder nicht einlassen, sondern die kleine Mühe einer Rück- sprache mit dem Klassen- oder Fach- lehrer nicht scheuen. Wie oft schon haben die Eltern hierbei Züge ihrer Kinder kennen gelernt, die ihnen bis dahin unbekannt waren und von an- gebotenen Hilfen erfahren, die ihr Kind nicht benutzt; wie oft auch wurden die Lehrer aufgeklärt über häusliche und gesundheitliche Ver- hältnisse, die für die Beurteilung der Schülerleistungen von wesentlichenn Einfluss sind. Soll eine solche Rück- sprache aber von Erfolg sein, so darf sie nicht 5 Wochen vor dem Ver- SONNENAUFGANG. GRGLI.(IIl b) setzungstermin erfolgen. Schon aus
dem Herbstzeugnis lässt sich ersehen,
ob Gefahr droht und Abhilfe geschaffen werden muss. Nach Weihnachten kommt die Hiilfe meist zu spät. Eltern, deren Kinder im Besitz von Freistellen sind, müssen schon aufmerksam werden, wenn die Leistungen von 2 auf 3 zu sinken drohen, da in Mittel- und Unterklassen nur noch an Schüler mit Gesamtnote gut,- Freistellen vergeben werden dürfen.
Auch vor einer anderen Auffassung möchten wir hier noch warnen, dass man den Kindern eben Zeit lassen müsse; sie würden schon bald reifer werden und einsehen, warum sie zur Schule gingen. Erfahrungs- gemäss kommt diese Einsicht im allgemeinen recht spät und pflegt sich noch später erst den Ablenkungen gegen- über durchzusetzen, die, vor allem im Sommerhalbjahr, in übertriebenem Sport und Baden bestehen. Schon in den Unterklasssen dürfen keinerlei Lücken entstehen, die sich nie mehr ganz aufholen lassen und durch alle späteren Klassen hindurch ihre unheilvolle Wirkung ausüben. Nachteilig auf die Schulleistungen wirkt es stets, wenn Alkohol, Zigarette und Tanz anfangen, eine Rolle zu spielen. Auch die Schule hält eine gesunde Erholung für notwendig und bemisst die gestellten Hausarbeiten so, dass genügend freie Zeit für Ruhe und Spiel übrig bleibt. Mit der Bewilligung der obengenannten«Zerstreuungen“ dagegen wirkt das Elternhaus der Schule entgegen und drückt die Leistungsfähigkeit des Schülers— oder auch der Schülerin!— herab. Das Herumtummeln im Freien, Spielen, Baden, aber alles mit Mass und Ziel, und ein gesunder ausreichender Schlaf bilden die beste Erholung.
Auf einen Punkt der Gesundheitspflege wollen wir ausdrücklich hinweisen: die Zahnpflege. Die jährlichen Untersuchungen durch den Kreisarzt decken stellenweise grosse Mängel auf. Am besten und billigsten ist es auch hier, sofort etwas zu tun.
Gegen Unfall in der Schule und auf dem Schulweg sind alle Schüler zwangsweise bei der Nassauischen Landesversicherungsbank Wiesbaden, gegen den geringen bis 15. Mai fälligen jährlichen Beitrag von 1.20 RM. versichert. Die Gesellschaft hat auch in diesem Jahre alle eingetretenen Schäden ersetzt.— Bei Krankheit muss nach
§ 8 der Schulordnung innerhalb der 3 ersten Krankheitstage der Schule schriftlich oder persönlich Mitteilung gemacht werden.— Auf die Möglich- keit, ohne besondere Mehrkosten an Kursen für Latein(ab IIb) oder Reichseinheitskurzschrift(ab III b) teilzunehmen, machen wir die Eltern
en besonders aufmerksam. AUFNAHME: Bei Anmeldungen zur Aufnahme in die Realschule 4
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— sind Geburtsschein, Impfschein und letztes Schulzeugnis mitzubringen. Die Aufnahmeprüfung für das neue Schuljahr findet am Montag, den 28. April vormittags 9.15 statt. Der lehrplanmässige Unterricht beginnt am Dienstag den 29. April, vormittags 7.25 Uhr.
Das SCHULGELD beträgt monatlich für VI— IIb für IIa a) voller Satz..... 21 RM. 24 BM. b) bei gleichzeitiger Ausbildung von 2 Geschwistern 17 RM. 20 RM.
3 Geschwistern 13 RM. 16 RM.
JoNG a) u.s.w. wenn die Eltern in Hessen wohnen.
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