Zur Gewinnung der Unterlagen wird den Schülern am ersten Schultage ein Fragebogen mitgegeben, um dessen sorgfältige Ausfüllung die Eltern gebeten werden. Die Unkosten sind am geringsten, wenn das Schulgeld pünktlich gezahlt wird. Für die Verleihung von FREISTELLEN sind, neben der Bedürftigkeit, gutes Betragen und gute Leistungen Vorbedingung. Da die Freistellen nur auf 1 Jahr verliehen werden, müssen die Gesuche mit Beginn des nächsten Schuljahres erneuert werden. Die erforderlichen Vordrucke sind mit Beginn des Schuljahrs bei der Direktion erhältlich. Frühere Gesuche sind unnötig.
FERIENORDNUNG: O’terferien vom 6. April bis 27. April; Pfingstferien vom 8. Juni bis 15. Juni; Sommerferien vom 19. Juli bis 17. August(letzter Schultag 18. Juli); Herbstferien vom 28. September bis 12. Oktober; Weihnachtsferien vom 21. Dezember bis 4. Januar; Osterferien 1931 vom 29. März bis 19. April.
Die auswärtigen Schüler haben die Vergünstigung, sich während der Mittagspause in der Schule aufhalten zu dürfen. Eine Verantwortung für Unfälle kann nicht übernommen werden, wohl aber müssen die Schüler für angerichtete Schäden zu Verantwortung gezogen werden. Haben die Schüler die Erlaubnis, über Mittag ein Gast- oder Kosthaus aufzusuchen, so muss dies der Schule mitgeteilt werden.
Gesuche um Befreiung von verbindlichen Fächern können nur aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses erfolgen. Gesuche um Urlaub im Anschluss an Ferien sind stets schriftlich einzureichen und können nur in Ausnahmefällen bewilligt werden. Eltern, die den Direktor oder einen Lehrer zu sprechen wünschen, werden gebeten, wegen der Zeit vorher anzufragen, da die Lehrer nur ausserhalb der Unterrichtszeit zu sprechen sind.
DIE DIREKTION DER HESSISCHEN REALSCHIUILE ZU GERNSHEIM SCHOLI.
N/ 7 ℳ
AM RHEIN BEI GERNSHEIM NAU(IIIa)
12


