Jahrgang 
1928
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kann unserer Schülerbücherei entnommen werden. Schundliteratur, wie sie manchmal in den Händen der Schüler gefunden wird, schädigt den Charakter und die Leistungen.

Die Schule begrüsst auch die ständige Fühlungnahme mit den Eltern, aber nicht erst zwischen Weihnachten und Ostern. Das kerbstzeugnis sollte auf Fortschritt oder Rückgang mit dem vorhergehenden Zeugnis genau ver- glichen werden, damit zeitig geholfen werden kann. Auch aus den schriftlichen Arbeiten können die Eltern wichtige Schlüsse ziehen, und es wird darum den Eltern zu Beginn jedes Schuljahrs mitgeteilt, wann sich diese Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Andererseits kann es vorkommen, dass ein Schüler im Unterricht eine richtigere Beurteilung erfährt, wenn die Lehrer durch die Eltern über gesundheitliche Mängel, die einem Versagen des Schülers zugrunde liegen, zeitig aufgeklärt werden. Eltern und Lehrern zusammen liegt die Ausbildung des Geistes, des Charakters und des Körpers ob, und es erscheint sinnlos, wenn beide getrennt vorgehen, statt sich zu gemeinsamer Arbeit zu vereinen. Und auch die Eltern mögen jede Gelegenheit wahrnehmen, ihren Kindern, wenn diese nun einmal keinen Blick für ihre trüben Zukunftsaussichten haben, bei geeigneten Gelegenheiten immer wieder klar machen, dass sie weder für die Eltern noch für die Schule, sondern für ihre eigene Zukunft arbeiten.

Aus Gründen, die wir den Eltern schon durch Rundschreiben entwickelt haben, soll von Ostern an der Nachmittagsunterricht, soweit irgend möglich wegfallen und dafür eine ö. Vormittagsstunde eingeführt werden. Wir bitten die Eltern auch im Hinblick hierauf, dafür Sorge zu tragen, dass der mitunter beträchtliche Zeitgewinn der sorgfältigen Erledigung der häuslichen Arbeiten zu Gute kommt.

Bei der Bedeutung, die das allgemeine Verhalten der Schüler für ihre Leistungen zu haben pflegt, liegt es im Interesse der Eltern, auch das Betragen besonders auf der Bahn zu überwachen.

Die Schülerzwangsversicherung, die sich im verflossenen Schuljahr bewährt hat und für den geringen jährlichen Beitrag von 70 Pf. Versicherung gegen Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg gewährt, bleibt auch für das kommende Schuljahr obligatorisch. Der geringe Jahresbeitrag aber lässt es als selbstverständlich erscheinen, dass bei Unfällen zuerst die etwa sonst noch in der Familie bestehende Krankenversicherung beansprucht wird, während der ungedeckte Rest von der Schülerversicherung übernommen wird. Nur wo eine solche Versicherung nicht besteht, trägt unsere Versicherung den Schaden in voller Höhe. Bei sonstigen Erkrankungen bitten wir die Eltern um eine Mitteilung innerhalb der ersten drei Tage.

V. Kleine Mitteilungen.

1. Aufnahme: Bei Anmeldungen zur Aufnahme in die Realschule sind Geburtsschein, Impfschein, bzw. Wieder- impfschein, und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen. Die Aufnahmeprüfung für das neue Schuljahr findet am Montag, den 23. April vorm. 9 ¼ Uhr statt. Der lehrplanmässige Unterricht beginn am Dienstag, den 24. April um 7.25 Uhr.

2. Das Schulgeld beträgt monatlich 17.25 RM. Bei Geschwistern(auch in Volksschulen und andern Unterrichts- anstalten) tritt Ermmässigung ein, je nach Anzahl der Geschwister auf 14.50 M., 11.50 M., 9 M., 6.50 M. und 4 M. Zur Gewinnung der UÜUnterlagen wird den Schülern am ersten Schultag ein Fragebogen gegeben, um dessen Ausfüllung die Eltern gebeten werden. Die Unkosten sind am geringsten, wenn das Schulgeld pünkt- lich gezahlt wird.

Für die Verleihung von Freistellen sind gutes Betragen und gute Leistungen Vorbedingungen. Da die Freistellen stets nur auf ein Jahr verlienen werden, müssen die bisherigen Freistelleninhaber ihr Gesuch mit Beginn des kommenden Schuljahres erneuern. Die erforderlichen Vordrucke sind mit Schulanfang bei der Direktion er- hältlich. Frühere Gesuche sind unnötig.

3. Ferienordnung: Osterferien vom 1. bis 22. April

Pfingstferien vom 27. Mai bis 3. Juni

Sommerferien vom 14 juli bis 12. August(Letzter Schultag 13. August) Herbstferien vom 23. Sept. bis 7. Okt.

Weihnachtsferien vom 23. Dez. bis 6. Januar.