Jahrgang 
1928
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4. Die auswärtigen Schüler haben die Vergünstigung, während der Mittagspause sich in der Schule aufhalten zu dürfen, doch kann die Schule keine Verantwortung für Unfälle usw. während dieser Zeit übernehmen, muss aber die Schüler für angerichtete Schäden zur Verantwortung ziehen.

In Krankheitsfällen bitten wir die Eltern dringend, uns spätestens am 3. Tag eine Mitteilung über die Krank- heit ihres Kindes zukommen zu lassen.

Gesuche um Befreiung von verbindlichen Fächern auch Turnen können nur auf Grund eines ärzt- lichen Zeugnisses erfolgen. Gesuche um Urlaub im Anschluss an die Ferien sind stets schriftlich einzureichen und können nur in wichtigen Ausnahmefällen bewilligt werden.

Der Direktor ist in der Regel an den Schultagen von 1112 Uhr, nach vorheriger Anmeldung auch zu anderen Zeiten, auf seinem Amtszimmer zu sprechen.

Die Direktion der Hessischen Realschule Gernsheim. Scholl.