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Der Bedeutung der Feier entsprechende Gedichte umrahmten die Festrede des Unterzeichneten.
Die Verfassungsfeier fand am 11. August 1925 statt. Die Ansprache hielt Herr Studienassessor Schlosser.
Einen würdigen Verlauf nahm die Totengedenkfeier am 5. November 1925. In beherzigenswerten Worten erinnerte Herr Studienassessor Keim unsere Jugend an die Opfer des Weltkrieges.
Weihnachtsfeiern haben wir auch in diesem Schuljahre in Lampertheim am 16. Dezember und in Gernsheim am 17. Dezember nachmittags abgehalten. Beide Veranstaltungen erfreuten sich eines sehr guten Besuches. Das Weihnachtsspiel wurde zum erstenmal auf unserer neuen Schulbühne aufgeführt. Um die Erbauung dieser Bühne haben sich die Herren Amtsgenossen Dr. Burk, Roth, Herbert und Mössinger grosse Verdienste erworben. Das Geld für die Bühne haben wir uns durch unsere Veranstaltungen erworben..
Am 27. Februar 1926 spielte eine Mainzer Spielerschar in unserer Turnhalle ein Totentanzspiel. Auch diese Veranstaltung war aus Eltern- und Freundeskreisen gut besucht.
Am 18. März 1926 beging die Schule den 50. Todestag des Dichters Ferdinand Freiligrath. Herr Studienrat Dr. Burk hielt die Gedenkrede..
Die Entlassungsfeier werden wir am 26. März 1926, nacRinttags 5 Uhr abhalten.
Das Schuljahr 1925/26 schliesst am 28. März 1926.
Wanderungen und Ausflüge.
Ausser einigen kleineren Spaziergängen in die Umgebung der Stadt hat die Schule dieses Schuljahr unternommen: 1) einen grossen Ausflug am 19., bezw. 20. Mai 1925: Zwei Tage: OII und UII Miltenberg-Engelberg-Maintal; Ein Tag: O III Heidelberg; U III u. 2 Heidelberg; IV mu.2 Heidelberg; V Rheinfahrt bis Oppenheim-Schwe- densäule; VI Bergstrasse.. 2) eine herriieh verlaufene Rheinfahrt am 18. Augusi 1925 mit Sonderdampfer von Gerusheim bis Bacharach. Sie stand im Dienste der Idee der Rheinlandjahrtausendfeier.
IV. Mitteilungen an das Elternhaus.
1. Aufnahmen: Bei Anmeldungen zur Aufnahme in die höhere Schule ist der Geburtsschein, Impfschein(bezw. Wiederimpfschein) und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen. Die Aufnahmeprüfung für das neue Schuijahr findet Montag, den 19. April 1926, vormittags 8S ½ Uhr statt. Dienstag, den 20. April 1926, beginnt der lehrplanmässige Unterricht.
2. Schulgeld und Freistellen: Das Schulgeld beträgt monatlich 15 RM. Bei Geschwistern(auch in der Volksschule) tritt Ermässigung ein. Daher sind Aenderungen in der Zahl der eine öffentliche Schule besuchen- den Geschwister der Direktion mitzuteilen. Es wird gebeten, das Schulgeld pünktlich zu zahlen.
Die Verleihung von Freistellen unterliegt behördlichen Bestimmungen, die jederzeit bei der Direktion zu er- fahren sind. Nur auf Nachsuchen und immer nur auf ein Jahr werden Freistellen verlienen. Die Gesuche müssen also jedes Jahr erneuert werden. Gute Leistungen und gutes Betragen sind unerlässliche Bedingungen für die Gewährung von Freistellen.
3. Ferienordnung im Schuljahr 1926/27: Osterferien vom 28. März bis 19. April 1926. Pfingstferien vom 23. Mai bis 29. Mai 1926. Sommerferien vom 17. Juli bis 14. August 1926. Herbstferien vom 2. Oktober bis 16. Oktober 1926. Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1926 bis 5. Januar 1927.


