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4. Schule und Haus: Die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, dass an unserer Schule eine Schul- versicherung gegen Unfälle auf dem Schulgrundstück besteht. Diese Versicherung umfasst ferner Unfälle bei allen Veranstaltungen der Schule und auf dem Schulwege. Wenn auch allen Schülern empfohlen wird, von der Schulversicherung Cebrauch zu machen, so ist sie doch besonders für auswärtige Schüler, die mit der Eisenbahn oder mit dem Fahrrade nach der Schule kommen, von Bedeutung. Die jährliche Prämie beträgt 2 RM.
Die Eltern werden gebeten, regelmässig in die schriftlichen Klassenarbeiten ihrer Kinder Einsicht zu nehmen,
um so über die Leistungen ein Urteil zu haben. Zu Beginn des Schuljahres erfolgt Mitteilung an das Eltern- haus, wann diese schriftlichen Arbeiten angefertigt werden und wann sie in den Händen der Schüler und somit auch im Elternhaus sind. Bei bemerkbarem Rückgange der Leistungen mögen die Eltern alsbald Rücksprache mit dem Klassenlehrer nehmen. Solche Rücksprachen haben aber keinen Wert mehr, wenn sie erst einige Wochen vor Schluss des Schuljahres erfolgen. Von beabsichtigten Besuchen möge man den Direktor oder die Klassenlehrer vorher benachrichtigen. Die Besuche der Eltern zum Zwecke der Erkundigung nach den Leistungen ihrer Söhne oder Töchter sind wünschenswert und stets willkommen, weil sie im Interesse der Kinder liegen. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass sich die Eltern um den häusslichen Lesestoff ihrer Söhne und Töchter be- kümmern und alle verderbliche Lektüre von der jugend fernhalten. Bei dieser Gelegenheit möchten wir die Bitte aussprechen, die Schule in ihrem Bestreben, die Schülerbücherei mit gutem Lesestoff auszugestalten, gütigst zu- unterstützen. In den neuen Lehrplänen für die höheren Schulen ist auch wieder wahlfreier Unterricht aufgenommen worden (Latein, Kurzschrift, naturwissenschaftliche Uebungen, Werkunterricht). jedoch dürfen die Schüler gleichzeitig nöchstens an 2 Wahlfächern teilnenmen, damit eine Ueberlastung vermieden wird. Die Schüler können hierbei wohl ihrer Neigung und Veranlagung folgen, aber sie sollen auch den Rat ihrer Lehrer wohl beachten.
Gesuche um Befreiung von verbindlichen Fächern, zu denen auch Turnen und die neueingeführten Spiel- stunden gehören, dürfen nur in ganz dringenden Fällen wie Krankheit(ärztl. Zeugniss ist erforderlich) berück- sichtigt werden. Auch diese Fächer bilden einen notwendigen Bestandteil des Lehrplanes, der in allen seinen Teilen streng durchgeführt werden muss im Interesse unserer Jugend. Ebenso darf nur in ganz dringenden Fällen im Anschluss an die Ferien Urlaub bewilligt werden. Solche Gesuche sind schriftlich einzureichen.
Der Direktor ist in der Regel an den Schultagen von 11— 12 Uhr auf seinem Amtszimmer im Schulge- bäude zu sprechen.
Die Direktion der Hessischen Realschule Gernsheim. Adler.


