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In dem ungewöhnlich heissen Sommer 1911 fiel der Unterricht der Hitze wegen aus: Samstag, den 8. Juli die letzte Vormittagsstunde, Donnerstag, den 10. bis Montag, den 14. August mit Schluss der 4. Stunde und Dienstag, den 29. August, nachmittags.
Dem Realschüler Georg Weick in IIla, der einen Quar- taner vor dem Tode des Ertrinkens am 21. Januar gerettet hatte, wurde am 6. März die Anerkennung des Ministeriums für seine mutige Tat vor versammelter Klasse ausgesprochen.
Die Sparkasse Zwingenberg stellte uns wieder 100 Mk. für bedürftige Schüler zur Verfügung, wofür wir unsern besten Dank aussprechen. Als Geschenke erhielten wir von folgenden Herrn: Pfarrer Joseph Heinr. Brentano in Hirsch- horn die immer seltener werdende historisch-lopographisch- statistische Beschreibung der Stadt und des Amtes Gerns- heim von K. Dahl 1807, Prokurist Joh. Karl Egry in Rot- terdam eine wertvolle Sammlung überseeischer Minerialien und Erzeugnisse sowie Fridtjof Nansen: In Nacht und Eis,
Holz- und Kohlenhändler Nungesser das Bild Bismarcks von Lenbach mit künstlerischem Rahmen, Bürgermeister Biebel von Dornheim ein Bild Kaiser Wilhelms II. Bahnhofsvorsteher Rausch in Goddelau 3 Bände: Ein Spa- ziergang um die Welt, Gerichtsschreiberaspirant Müller hier einen ganz alten Seismographen, Kaufmann Westphal und Schäfer hier die Fourniere einheimischer und ausländischer Hölzer, Förster Siebecker auf dem Kühkopf ein Rehgeweih, Förster Wetzel hier verschiedene Tiere zum Ausstopfen, Geometer Zörb in Darmstadt ein schönes Exemplar einer Seespinne; von verschiedenen Schülern Gegenstände, die in Spiritus aufbewahrt werden oder ausgestopft wurden. Die Firma Hartmuth in Dresden übersandte einen Glas- kasten mit der Darstellung des Bleistiftes, die Buchand- lungen G. Freytag in Leipzig, Emil Roth in Giessen und List& von Bressendorf in Leipzig für den Schulunterricht bestimmte Werke ihres Verlags. Allen Gebern unsern verbindlichsten Dank!
Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
Das Schulgeld beträgt Klasse VI— IIb 130, Kl. Ila 150 Mk. Bei Brüdern wird dem zweiten ein Drittel des Schul- geldes, dem dritten und folgenden die Hälfte des Schul- geldes erlassen. Diese Ermässigung ist durch Ministerial- verfügung vom 24. November 1910 auch auf die Mäd- chen, sowohl auf Geschwister verschiedenen Geschlechtes, wie auch auf Schwestern ausgedehnt worden.
In die Klasse VI können Knaben aufgenommen wer- den, die spätestens am nächsten 30. September das neunte Jahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die unterste Klasse sind folgende Kenntnisse nachzuweisen: ·
a. Fähigkeit, deutsche Schrift zu schreiben und mit rich- tiger Betonung zu lesen.
b. Ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter.
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Biegung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora.
d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
☛ Es ist in Rücksicht auf die durch den Lehr- plan von 1809 geschaffene Organisation der Realschulen besonders angezeigt, dass die Eltern ihre Söhne der Schule von der untersten Klasse ab übergeben.
Der Eintritt in eine andere Klasse hängt von dem Nachweis derjenigen Kenntnisse ab, die in der vorher- gehenden Klasse übermittelt werden. Schüler, welche in Klasse V eintreten wollen, müssen die lateinische Schrift beherrschen. Ebenso Schüler, welche in Klasse VI am Lateinunterricht teilnehmen sollen
Das neue Schuljahr beginnt am 15. April.
Die Aufnahmegesuche von Mädchen sind durch die Direktion dem Grossh. Ministerium zu unterbreiten und unterliegen dem Eingabestempel v. 1.50 Mk.
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Ausser dem Geburtsschein und dem Impfschein ist das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt vorzu- legen. Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 15. April, 9 Uhr vormittags statt.
Jeder Schüler, der alle Klassen der Realschule mit Erfolg besucht hat, wird ohne Prüfung in die Unterprima einer hessischen Oberrealschule aufgenommen. Den An- schluss an die entsprechenden Klassen der Realymnasien stellt der fakultative Lateinunterricht her. Der Lehrplan der Realschulen weicht von dem der Lehrerseminarien we- sentlich ab. Schüler, welche Lehrer werden wollen, müssen sich also namentlich auch in Religion, Deutsch und in der Musik diejenigen Kenntnisse erwerben, die zum Be- stehen der an den Lehrerseminarien vorgeschriebenen Auf- nahmeprüfungen nötig sind.
Die nicht genügend entschuldigte Versäumnis einer Schulfeier oder eines Schulausflugs unterliegt derselben Beurteilung wie die unentschuldigte Versäumnis des Un- terrichts.
Eltern auswärtiger Schüler tun gut daran, den Di- rektor und die einzelnen Lehrer der Anstalt von beab- sichtigten Bezuchen zuvor zu benachrichtigen.
Es ist wünschenswert, dass die Eltern sich regel- mässig über die Leistungen der Schüler, soweit sie in den Heften zu Tage treten, unterrichten und bei wiederholt mangelhaften Arbeiten sich rechtzeitig mit dem Direktor, bezw. mit dem Klassenführer und den Lehrern des be- treffenden Faches beraten. Damit die Eltern in der Lage sind, von den Leistungen ihrer Söhne in den Klassenar- beiten regelmässig Kenntnis zu nehmen, wird den Schülern bei Beginn des Schuljahres ein Verzeichnis der Tage dik- tiert, an denen die einzelnen Hefte in den Händen des Schülers sind. Die Eltern werden gebeten, durch Namens- unterschrift zu erklären, dass sie von dem Verzeichnis Kenntnis genommen haben.
Die Direktion der Grossherzoglichen Realschule:
Dr. Seidenberger.


