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i) Schulgeld, Freistellen, fHilfsbücherei.
Der Schulgeldsatz beträgt jährlich Mk. 200.—. Für das zweite eine höhere oder mittlere Schule besuchende Kind tritt auf Antrag eine Ermäßigung um 25%, für das dritte eine Ermäßigung um 50% ein. Jedes weitere Kind ist schulgeldfrei. Das Schulgeld ist in monatlichen Beträgen von Mk. 17.—(im letzten Monat des Vierteljahres Mk. 16.—) jeweils am 2. eines jeden Kalendermonats, am vorteilhaftesten durch Überweisung, zu entrichten und muß bis spätestens am 10. eines jeden Kalendermonats bezahlt sein. Die Anstalt unterhält neben dem Postscheck-Konto(Frankfurt a. M. Nr. 14755) laufendes Konto bei der Rheingauer Volksbank in Geisenheim. Vorgedruckte Postanweisungen werden im Bedarfsfalle den Schülern aus- gehändigt. Für von den Schülern mitgebrachte Beträge kommt als Zahlungstag nur der erste Schultag des Monats in Frage. Wer mit der Zahlung im Rückstand bleibt, wird gebühren- pflichtig gemahnt; nach ergebnislosem Ablauf der für die Zahlung gestellten Nachfrist wird alsbald das Beitreibungsverfahren eingeleitet, wenn nicht Stundung gewährt werden kann. Wenn die Beitreibung nicht zum Ziele führt, ist der Schüler aus der Anstalt zu entlassen.(Erl. des Ministers f. W., K. u. V. v. 1. 2. 28.— Zentralbl. vom 20. 2. 28, Seite 61.) Bedürftigen und würdigen Schülern konnten Freistellen gegeben werden. Zur weiteren Unterstützung minder- bemittelter Schüler wurden aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für die flilfsbücherei eine stattliche Zahl von Lehrbüchern, sowie einige in den Arbeitsgemeinschaften zu verwendende Werke erworben. Die flilfsbücherei wurde stark in Anspruch genommen.
k) Berufsberatung.
Sie bewegte sich im großen und ganzen in den Bahnen des Vorjahres. Außerdem wurden den Schülern die Merkblätter für Berufsberatung der Akademiker E. V. zugänglich gemacht. Die Merkblätter sind eine Sammlung von etwa 85 Darstellungen über verschiedene Berufe. Sie behandeln die nachfolgenden Berufsgruppen:
a) Theologie. b) Unterrichtswesen. c) Medizin. d) Rechts- und Staatswissenschaft. e) Land- und Forstwirtschaft. f) Technik und Naturwissenschaften. g) Frauenberufe. h) Heer, Marine, Polizei. i) Werkberufe. k) Auswanderung. Die Merkblätter sollen nicht die mündliche Beratung ersetzen. Sie sollen eine erste Einführung geben und zur Beschäftigung mit den Berufsproblemen anregen; sie sollen Mittel und Wege zeigen.
Durch die Schülerbücherei wurden den Schülern Dünnhaupts Studien- und Berufsführer, gute Wegzeiger für die verschiedenen Berufszweige, in die fland gegeben. Sie wurden eifrig benutzt. Schließlich bot ein von dem amtlichen Berufsberater des Arbeitsamtes Wiesbaden, Dr. Kutzner, in Geisenheim gehaltener Lichtbildervortrag den Schülern Gelegenheit, sich Anregung und Belehrung zu holen. Der Vortrag befaßte sich auch mit der Frage der Berufseignungs- prüfungen.
4. Elternbeirat. Spenden.
Der Elternbeirat wurde im Frühjahre neu gewählt und bestand aus den ferren: 1. Sanitätsrat Dr. Josef Bank, Geisenheim, 2. Gartenbauoberlehrer Arthur Glogau, Geisenheim, 3. Apothekenbesitzer flugo Grandjean, Geisenheim, 4. Weinhändler Jakob Lill, Rüdesheim, 5.„ Hermann Weil, Winkel.


