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Die mündliche Reifeprüfung fand unter dem Vorsitze des zum Staatlichen Kommissar bestellten Direktors am 22. März statt; alle neun Abiturienten bestanden, darunter vier unter Befreiung von der mündlichen Prüfung. Die Schlußprüfung von 5 Realschülern erfolgte am 16. März und hatte ebenfalls ein günstiges Ergebnis.
Außer den regelmäßigen Wandertagen wurden drei größere Ferienwanderungen unter- nommen.(Siehe Bericht auf Seite 13).
8. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen.
Min.-Erl. v. 6. IV. 25— UIIl 800, 1— Die Lehrerkollegien werden beauftragt, nach den übersandten neuen Richtlinien Lehrpläne auszuarbeiten.
Min.-Erl. v. 3. IX. 25— UII 1128.— Den Schülern ist das Tragen von Abzeichen, Bändern und Abzeichen jeder Art in der Schule, selbst auf Wanderungen usw. verboten; auch das Mitbringen dieser Abzeichen ist untersagt.
Vfg. v. P. S. K. v. 29. l. 26.— Nr. 275— Studienassessor Engel wird vom 1. 4. 26. ab zum Studienrat ernannt.
Min.-Erl. v. 22. II. 26— UII 358.— Alle Schüler gehören ab 1. 4. 26 einer Unfallversicherung zu besonders günstigen Bedingungen an.(Siehe Seite 16).
Min.-Erl. v. 25. II. 26— UII 44, 1— Das jährliche Schulgeld wird mit Beginn des neuen Schuljahres auf Mk. 200.— erhöht. 20% des gesamten Schulgeldes können für Geschwisterermäßigungen und zur Förderung begabter bedürftiger Schüler verwandt werden.
9. Mitteilungen an die Eltern.
Elternhaus und Schule. Auch diesmal muß wieder der Wunsch ausgedrückt werden, das sich die Beziehungen zwischen Eltern und Lehrern inniger gestalten möchten. Eine öftere persönliche Fühlungnahme ist bei allen Schülern erwünscht, bei vielen, vielleicht den meisten höchst notwendig. Die regelmäßigen Sprechstunden des Direktors und der Lehrer bieten hierzu die beste Gelegenheit. Ganz besonders gilt dies von den Klassenleitern, die am ersten in der Lage sind, den Eltern die gewünschte Auskunft zu geben, und für die wieder- um die Kenntnis der häuslichen Verhältnisse sehr wichtig ist Es wird darauf gesehen, daß nach Möglichkeit der Klassenleiter die Klasse mehrere Jahre führt, um gerade auch in dieser klinsicht ein gedeihliches Zusammenwirken zu erzielen. Je häufiger und regelmäßiger solche Aussprachen erfolgen, umso größer wird der Nutzen für beide Teile sein. Ganz verkehrt ist es dagegen, wenn die Fühlungnahme erst in den letzten Wochen des Schuljahres einsetzt. Handelt es sich um Schüler, deren Versetzung ernstlich gefährdet ist, so ist dann fast nie mehr etwas zu erreichen; auch die als feilmittel dann noch angebotenen Privatstunden sind in solchen Fällen zwecklos, wenn sich überhaupt noch ein Lehrer für hoffnungslose Versuche findet. Nicht dringend genug können die Eltern gebeten werden, schon den fierbst- und Weihnachtszeugnissen, sowie sonstigen Mitteilungen der Schule ihre ganze Aufmerksamkeit zu widmen. Der Inhalt des Zeugnisses und erst recht besondere Bemerkungen dazu, geben


