Jahrgang 
1926
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genügenden Aufschluß über Fortschritte oder Rückschritte des Jungen. Die Ausrede des Schülers, die andern seien auch nicht besser usw., dürften bei einsichtigen Eltern nicht ver- fangen. Auch die häuslichen Arbeiten müssen bei jüngeren Schülern stets, bei älteren noch oft genug überwacht werden. Man beruhige sich nicht, bei der beliebten Ausrede:Wir haben nichts auf. Dies kann höchstens einmal in einem oder anderen Fache der Fall sein; für einen ganzen Tag stimmt es sicher nicht. Ein Durchsehen des Aufgabenbuches wird dringend empfohlen. Ohne häusliche Arbeit kann keine Schule auskommen; Schüler, die hier länger oder dauernd versagen, können unmöglich das Klassenziel erreichen. Nicht unterlassen darf ich es, auch in diesem Jahre wieder alle Eltern zu bitten, dem Verkehr und der Lektüre ihrer Söhne alle Aufmerksamkeit zu schenken. Ganz besonders sei auch wieder auf die Fahrschüler hingewiesen, über deren Verhalten von den Bahnbeamten und Mitreisenden immer wieder Klage geführt wird.

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres tritt für alle Schüler an staatlichen höheren Lehranstalten eine Zwangsversicherung gegen Unfälle aller Art im Schulbetriebe und auf dem Schulwege in Kraft. Der jährliche Beitrag beträgt 0.65 RM.

Der vierjährige Besuch der Grundschule ist weiterhin Bedingung für die Aufnahme in die VI. Die Aufnahme nach drei Grundschuljahren soll Ausnahme für besonders beanlagte Kinder bleiben und ist an die vorherige Genehmigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde für die betreffende Grundschule geknüpft.

Ferienordnung für das Schuljahr 1926/27.

Ostern: vom 27. März bis 13. April. Pfingsten: vom 21. Mai bis 1. Juni.

Sommer: vom 16. Juli bis 17. August. Herbst: vom 28. September bis 13. Oktober.

Weihnachten: vom 23. Dezember 26 bis 7. Januar 27. Schluß des Schuljahres: 9. April 1927.

Geisenheim, im April 1926. Der Studien-Direktor:

Hugo Brokmann.