Jahrgang 
1902
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an den neunstufigen höheren Schulen.§ 4B. Für die Vornahme der Prüfung sind die- jenigen Bestimmungen massgebend, welche an Vollanstalten für die Versetzung nach Ober- sekunda gelten. Die in diesen Bestimmungen dem Direktor zugewiesenen Ermächtigungen fallen bei der Schlussprüfung dem Königlichen Kommissar zu.§ 5. Fällt die Prüfung günstig aus, so erhält der Schüler ein Zeugnis über die bestandene Schlussprüfung. Für dieses Zeugnis ist ein als Anlage beigelegter Vordruck massgebend.§ 6. Diese Bestim- mungen treten mit dem l. Januar 1902 in Kraft. An Stelle der§§ 4 und 5 finden für fremde Prüflinge(Extraneer) die bezüglichen Vorschriften der Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen eine den Klassenforderungen und Klassenzielen der Unter- sekunda(ersten Klasse) entsprechende Anwendung.

III. Zur Geschichte der Anstalt.

Am 16. April begann das Schuljahr in feierlicher Weise mit Gottesdienst und Ver- lesung der Schulordnung; am Tage vorher war bereits die Aufnahmeprüfung abgehalten worden. Für die drei unteren Klassen besteht gymnasialer Parallelunterricht: die Quarta zählte im Berichtsjahre 22 Real- und 6 Gymnasialschüler, die Quinta 21 Real- und 4 Gym- nasialschüler, die Sexta 29 Keal- und 8 Gymnasialschüler.

Seine Bischöflichen Gnaden, der Hochwürdigste Herr Dr. Dominikus Willi aus Limburg a/L., beehrte die Anstalt am 4. Mai mit seinem hohen Besuche und zeichnete die katholischen Oberlehrer und Schüler, die sich mit dem Direktor in der Aula versammelt hatten, durch eine tiefempfundene Ansprache aus.

Am Nachmittage des 24. Mai machten die Schüler in 3 Abteilungen unter Führung ihrer Lehrer einen Ausflug, die beiden unteren Klassen nach Marienthal, die Mittelstufe nach dem Kammerforst, die Sekunda und Prima nach der Hallgartener Zange.

Die Pfingstferien begannen am Mittage des 25. Mai, nachdem unmittelbar vorher im engeren Kreise der Schule das Frühlings-Deklamatorium stattgefunden hatte. Der Unter- richt nahm am 4. Juni wieder seinen Anfang.

Der 15. Juni vereinigte Lehrer und Schüler auf der Aula zu einer aus Gesang und Deklamation bestehenden Gedächtnisfeier für den Hochseligen Kaiser und Kônig Friedrich III., wobei Herr Oberlehrer Dr. Rauch die Ansprache hielt.

Wegen grosser Hitze fiel der Nachmittags-Unterricht am 8., 9., 11., 12., 18. und 19. Juli aus.

Das Sommer-Halbjahr wurde am 14. August mit Gottesdienst und Schulfeier ge- schlossen. Die Sommerferien dauerten vom 15. August bis zum 18. September.

Zu Anfang Oktober erfolgte ein Wechsel in der Person des Hülfslehrers, indem an Stelle des Herrn Canstein Herr Dr. Küster aus Wiesbaden in das Lehrerkollegium eintrat.

Auf die Bedeutung des 18. Oktober wiesen in den einzelnen Klassen die betreffen- den Herren Ordinarien hin.

Die Weihnachtsferien wurden durch eine sinnige Feier am 23. Dezember eingeleitet; der Unterricht begann wieder am 7. Januar.

Die Kaisers Geburtstagsfeier der Anstalt nahm einen würdigen und erhebenden Ver- lauf. Wir hatten auch dieses Jahr wieder die Ehre, eine grosse Anzahl von angesehenen Festgästen in unserer Mitte zu sehen. Die musikalischen, gesanglichen und deklamatorischen Vorträge der Schüler sprachen sehr an. In der Festrede behandelte der Direktor, nachdem zunächst der Studiengang des Kaisers im Elternhause, auf dem Gymnasium und der Hoch- schule erörtert worden war, das thatkräftige Interesse und persönliche Eingreifen unseres Kaiserlichen Herrn bezüglich der Fragen, welche die Anderung im Unterricht unserer höheren Lehranstalten gefördert haben.

Der schriftliche Teil der Schlussprüfung fand Ende Februar und Anfang März statt, der mündliche Teil am 15. März unter dem Vorsitze des Herrn Geh. Regierungsrates