Jahrgang 
1902
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VII. Mitteilungen an die Eltern.

1. Eine höhere Lehranstalt kann ihre Hauptaufgabe, die Erziehung der Jugend, nur dann erspriesslich lösen, wenn die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule recht innig und lebendig ist. Häufige Rücksprache der Eltern unserer Schüler mit dem Leiter und den Lehrern wird von diesen nicht als eine Last empfunden, sondern jederzeit freudig begrüsst. Wenn, wie in Geisenheim, etwa drei Viertel der Schüler nicht aus dem Schulorte selbst, sondern zumeist aus den benachbarten Städten und Ortschaften kommen, dann empfiehlt sich dringend ein öfterer Gedankenaustausch über die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung der uns anvertrauten Jugend.

2. Das Schulgeld ist vierteljährlich im ersten Monate eines jeden Quartals zu be- zahlen. Schulgeld-Ermässigungen können erst nach halbjährigem Besuche der Anstalt auf Grund der Würdigkeit der Schüler und der Bedürftigkeit der Eltern, und zwar höch- stens für ein Halbjahr, vom Kuratorium gewährt werden; alle Gesuche müssen schriftlich bis zum Beginn des Schuljahres an den Vorsitzenden des Kuratoriums eingereicht werden.

3. Die Anmeldung eines Schülers muss durch den Vater oder dessen berechtigten Stellvertreter persönlich oder schriftlich geschehen. Dabei sind einzureichen: 1. Die Geburts- urkunde. 2. Ein Impfschein bezw. Wiederimpfungsschein. 3. Ein Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über die private Vorbildung und das Betragen des aufzunehmenden Schülers.

Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 910 Jahren das geeignetste. Bei jährlicher Versetzung können die Schüler nach 6 Jahren, also durchweg nach vollendetem 16. Lebensjahre, die Schule durchgemacht haben; es bleibt alsdann noch Zeit genug, einen praktischen Beruf zu ergreifen.

Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind: 1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2. Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne grössere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht zu langsam nach- zuschreiben. 3. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 4. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.

Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch, den 9. April, morgens 8 ½ Uhr, mit der Aufnahmeprüfung der neuen Schüler. Der Unterricht nimmt Donnerstag, den 10. April, 8 ½ Uhr früh, mit Gottesdienst und Verlesung der Schulgesetze seinen Anfang.

Geisenheim, im März 19002. Der Realschuldirektor:

Hermann Koch.